Securtymann mit Hand am Ohr
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07.03.2024

Weltfrauentag: AK Vorarlberg fordert Tempo bei Umsetzung der EU-Lohntransparenzrichtlinie

Richtlinie bietet historische Chance auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – die Chancen dafür stehen deutlich besser, seit am 6. Juni 2023 die EU-Lohntransparenzrichtlinie in Kraft getreten ist. Die AK Vorarlberg macht sich für eine rasche und alle Unternehmen umfassende Umsetzung in Österreich stark.

Österreich zählt in der Europäischen Union zu den Mitgliedstaaten mit dem höchsten Gender Pay Gap – und in Österreich ist dieser in Vorarlberg am höchsten. Das bedeutet, dass die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen in Europa nirgendwo so hoch sind wie bei uns. Im Ländle bekommen Frauen 21,1 Prozent weniger Lohn bzw. Gehalt als Männer. Damit ist Vorarlberg auch 2023 wieder Schlusslicht. Verändert hat sich in Österreich in den letzten Jahren und Jahrzehnten wenig – in einem Vierteljahrhundert ging der Gender Pay Gap gerade einmal um drei Prozentpunkte zurück!

Gender Pay Gap ist größtenteils Diskriminierung
Woher kommen die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen und warum ändert sich daran nichts? Darauf weiß Eva Fischer-Schweigkofler, Leiterin der Abteilung Familie & Beruf der AK Vorarlberg eine Antwort: „Analysen der Statistik Austria zu den Einflussfaktoren zeigen, dass nur ein Drittel des Gender Pay Gaps statistisch mit strukturellen Ungleichheiten wie Arbeitszeit, Branche oder Beruf erklärbar ist. Mehr als zwei Drittel sind nicht mit diesen Faktoren erklärbar. Am wahrscheinlichsten ist, dass es sich hierbei ganz einfach um Diskriminierung handelt.“

Mit der Lohntransparenzrichtlinie der EU, die 2023 in Kraft getreten ist und von den Mitgliedstaaten bis 2026 umgesetzt werden muss, gibt es nun erstmals ein Instrument, um systematisch gegen Diskriminierung bei Löhnen und Gehältern vorzugehen. „Beschäftigte erhalten einen Auskunftsanspruch über die durchschnittliche Entgelthöhe einer Gruppe von Beschäftigten, die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten, und sie können bei geschlechtsspezifischer Lohndiskriminierung vom Arbeitgeber Schadenersatz einklagen.“ Ein großer Schritt, wie die AK Expertin festhält: „Die Beweislast liegt beim Unternehmen, es muss nachweisen, dass es nicht gegen die EU-Vorschriften über gleiches Entgelt und Lohntransparenz verstoßen hat.“

Gemäß der EU-Richtlinie sind für Betriebe ab 100 Beschäftigten Einkommensberichte verpflichtend. Diese müssen auch ergänzende und variable Entgeltbestandteile wie Boni, Prämien oder Sachbezüge ausweisen und an eine nationale Überwachungsstelle zur Veröffentlichung übermittelt werden. Unternehmen werden zudem verpflichtet, geschlechtsspezifische Lohndifferenzen von mindestens fünf Prozent zu rechtfertigen oder innerhalb von sechs Monaten zu beheben.

Mehr als 100 Jahre Forderung nach Gleichstellung
„Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, diese Forderung kommt am Weltfrauentag wie das Amen im Gebet“, hält AK Präsident Bernhard Heinzle fest. „Es ist unglaublich und unerträglich, dass diese Forderung seit mehr als 100 Jahren gestellt werden muss.“ Der Präsident der AK Vorarlberg sieht in der Lohntransparenzrichtlinie der EU eine große Chance, um Unterschiede und Diskriminierungen in den Entlohnungsstrukturen von Unternehmen zu enthüllen und zu beseitigen. „Damit alle Beschäftigten von diesem Recht profitieren, sollte die Berichtspflicht stufenweise auf alle Unternehmen ausgeweitet werden, unabhängig von der Anzahl an Mitarbeiter:innen.“

Durch die EU-Richtlinie werden verpflichtende Einkommensberichte mit konkreten Maßnahmen verbunden. „Das war eine langjährige Forderung der Arbeiterkammer“, hält Heinzle fest. Der AK Präsident kann sich auch vorstellen, jene Unternehmen mit einem Fair-Pay-Label auszuzeichnen, die bereits jetzt gleichen Lohn für gleiche Arbeit bezahlen, zum Beispiel indem dies als zusätzliches Beurteilungskriterium in die Auszeichnung Familienfreundlicher Betriebe aufgenommen wird.

Bei der Umsetzung mahnt Heinzle die Bundesregierung zum Tempo: „Österreich hinkt bei der Umsetzung von EU-Recht regelmäßig hinterher, das wäre die Gelegenheit zu beweisen, dass es auch schneller und besser geht.“

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