AK verhilft Bäcker zu 27.000 Euro Nachzahlung
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25.01.2024

Über 28 Jahre lang keine Überstunden bekommen

AK verhilft Bäcker zu 27.000 Euro Nachzahlung

Die versäumten Zahlungen fielen erst auf, als der Mann nach der Kündigung durch seinen Arbeitgeber seine Abfertigung prüfen ließ

Für ein Vorarlberger AK Mitglied muss es sich wie ein Lotto-Gewinn angefühlt haben – dabei hatte der Mann kein Glück, sondern sich das Geld über 28 Jahre lang hart verdient: Die AK Vorarlberg holte ganze 27.000 Euro an Überstundenentlohnung, Nacht- und Sonntagszuschlägen sowie Abfertigung für ihn zurück, die sein Arbeitgeber ihm nicht gezahlt hatte. 

Mehr als 28 Jahre lang hatte ein Vorarlberger in ein und derselben Bäckerei gearbeitet. Wie für die Branche üblich, hatte er dabei auch Nacht- und Sonntagsdienste verrichtet. Außerdem hatte er viele Überstunden gemacht. Und das war eher die Regel als die Ausnahme: Der Mann arbeitete sechs Nächte pro Woche. 

Inzwischen wurde der Arbeitnehmer nach längerer Krankheit gekündigt. Daraufhin wandte er sich an die AK Vorarlberg, um seine Abfertigung prüfen zu lassen. Doch die Expert:innen entdeckten viel größere Unstimmigkeiten, als der Mann befürchtet hatte.

28 Jahre lang sechs Nächte pro Woche – und praktisch keine Überstunden bezahlt
Den Arbeitsrechtsexpert:innen der AK Vorarlberg fiel auf, dass dem Mann trotz seiner langen Arbeitszeiten – sechs Nächte pro Woche –  keine Sonntagszuschläge und Überstunden gezahlt wurden. Auch Nachtzuschläge bekam er zu wenig. Nicht nur, dass der Vorarlberger keine Arbeitsaufzeichnung bekommen hatte, der Arbeitgeber hatte gar keine Aufzeichnungen geführt. Dabei ist das Pflicht.

All diese versäumten Ansprüche wirkten sich nun natürlich auch auf seine Abfertigung aus. Um sie durchzusetzen, intervenierte die AK Vorarlberg. Im Rahmen eines Vergleichs konnte sie so eine Nachzahlung von 27.000 Euro für den Mann erwirken.

„Ein Arbeitsverhältnis muss immer fair sein – für beide Seiten“, betont AK Präsident Bernhard Heinzle. „Dass ein Arbeitgeber eine derart große Summe zurückbehält, die seinem Arbeitnehmer ohne Frage zusteht, ist ungeheuerlich. Ich bin froh, dass wir dem Mann helfen und zu seinen gerechten Ansprüchen verhelfen konnten.“

Verlangen Sie immer Ihre Stundenzettel
Vor dem Hintergrund des Falls appellieren die Arbeitsrechtsexpert:innen der AK Vorarlberg einmal mehr an die Sorgfalt der Arbeitnehmer:innen. „Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, Arbeitsaufzeichnungen – umgangssprachlich oft Stundenzettel genannt – zu führen und sie ihren Arbeitnehmer:innen auf Verlangen auszuhändigen“, erklärt AK Expertin Gloria Kinsperger. „Verlangen Sie unbedingt ihre Stundenzettel und kontrollieren Sie sie auf ihre Richtigkeit. Scheint etwas nicht zu stimmen, dann melden Sie das Ihrem Arbeitgeber umgehend schriftlich.“ Dabei können die Arbeitsrechtsexpert:innen der AK unterstützen. 

Schließlich gibt es im Arbeitsrecht Verfalls- und Verjährungsfristen. Ansprüche können deshalb oft nur ein paar Monate rückwirkend geltend gemacht werden. „Aus diesem Grund hat der Mann im aktuellen Fall auch für viele Jahre vermutlich viele Überstunden und Zuschläge verloren; es konnte nur noch für die jüngsten drei Jahre etwas geltend gemacht werden“, so Expertin Kinsperger weiter. „Andernfalls wäre die Summe wahrscheinlich wesentlich höher gewesen.“

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