Härtefonds für AK-Mitglieder

Die Vorarlberger Arbeiterkammer fördert nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel AK-Mitglieder, die aufgrund des Coronavirus in ernsthafte wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. 

Wenn Sie bereits einen Zuschuss aus dem Härtefonds erhalten haben und sich Ihre Einkommenssituation nicht geändert hat, können Sie als AK-Mitglied einmalig einen weiteren Zuschuss beantragen.

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Ausgaben bzw. laufende monatliche Kosten (Nachweis MIT Beleg)

Ausgaben bzw. laufende monatliche Kosten (vorläufig OHNE Nachweis)

Die oben geforderten Nachweise sind zur Bearbeitung Ihres Antrags zwingend notwendig. Bei keinem oder nicht vollständigem Nachweis erfolgt keine Bearbeitung.

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