Offenlegung der Gehälter & Funktionsgebühren
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(Gehälter und Funktionsgebühren jeweils brutto)
Kammerräte
Die Kammerrätinnen und Kammerräte arbeiten ehrenamtlich. Für ihre Aufwendungen erhalten sie das amtliche Taggeld (max. 26.40 Euro pro Tag), das amtliche Kilometergeld sowie eine Entschädigung des Verdienstentgangs, soweit ein solcher nachgewiesen werden kann.
Präsident
Der Präsident, der seine Funktion hauptberuflich ausübt, erhält eine Funktionsgebühr in der Höhe von 120 Prozent des monatlichen Bezugs eines Mitglieds des Nationalrates, das heißt die Funktionsgebühr unterliegt der so genannten „Politikerpyramide“ (nach Artikel 1, § 1 Absatz 1 des BVG über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre). Die Funktionsgebühr wird 14-mal pro Jahr gezahlt.
Der Vizepräsident/die Vizepräsidentin erhält nach dem Arbeiterkammergesetz eine Funktionsgebühr in Höhe von 25 Prozent, die Vorstandsmitglieder in Höhe von 10 Prozent des Bezuges eines Nationalrates (12-mal pro Jahr).
Alle Funktionärinnen und Funktionäre der AK haben keinen Anspruch auf Abfertigung.
Direktor
Der Direktor erhält ein monatliches Entgelt auf der Grundlage des nach den dienstrechtlichen Vorschriften für Arbeitnehmer der Arbeiterkammer gebührenden höchsten Bezugs zuzüglich einer Verwendungszulage.
Der Stellvertreter des Direktors erhält 85 Prozent des Entgelts des Direktors.
Die aktuellen Gehälter und Funktionsgebühren (brutto)
| Funktion | € | brutto |
|---|---|---|
| Präsident | € | 9.792,00 |
| Vizepräsident/in | € | 2.040,00 |
| Vorstand | € | 816,00 |
| Direktor | € | 9.669,74 |
| Direktor-Stellvertreter | € | 9.132,54 |
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