Die Sozialversicherungs-Werte 2010

Seit 1. 1. 2010 gelten neue Beträge in der Sozialversicherung. Hier ein Überblick:

Geringfügigkeitsgrenze

€ 366,33 brutto pro Monat
€ 28,13 pro Tag

Monatliche Höchstbeitragsgrundlage

für die Sozialversicherung:
4.110 Euro brutto.

Monatliche einfache Freigrenze bei Notstandshilfe:

495 Euro für den Partner; 247,50 Euro für Personen mit Unterhalt.

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Pensionserhöhung

Die Pensionen wurden ab 1.01.2010 wie folgt erhöht:

bis 2.466 Euro um 1,5%
ab 2.466,01 Euro um 36,99 Euro

Richtsätze für Ausgleichszulagen

Die Richtsätze ab 1.01.2010 betragen:

Alters- und Invaliditätspensionen


für Alleinstehende € 783,99
für Ehepaare € 1.175,45
Erhöhung für jedes Kind € 82,16

Witwen- und Witwerpensionen


€ 783,99

Waisenpensionen bis 24. Lebensjahr


Halbwaisen €288,36
Vollwaisen € 432,97

Waisenpensionen ab 24. Lebensjahr


Halbwaisen € 512,41
Vollwaisen € 783,99

Höchstbemessungsgrundlage


auf Basis der „besten 22 Jahre“: € 3.533,09

Erlaubtes Zusatzeinkommen bei Frühpension:

pro Monat dürfen Sie 366,33 Euro brutto dazu verdienen.

Pensionsvorschuss:

für die Berufsunfähigkeitspension beziehungsweise Invaliditätspension beträgt er 30,07 Euro täglich, für die Alterspension beträgt er 36,67 Euro täglich.

Bemessungsgrundlage für Zeiten der Kindererziehung

für vor dem 1. Jänner 1955 geborene Personen:
Bewertung bei Pensionsantritt im Jahr 2010 mit monatlich 893,75 Euro

für ab dem 1. Jänner 1955 geborene Personen und Geburten ab 1. Jänner 2005:
Bewertung mit monatlich 1.528,87 Euro im Jahr 2010

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Rezeptgebühr:

5 Euro

Service-Entgelt für die e-card

€ 10 pro Kalenderjahr

Krankenversicherung für kinderlose Partner:

3,4 Prozent vom Bruttoeinkommen des Partners.

Selbstversicherung in der Krankenversicherung:

grundsätzlicher Monatsbeitrag 350,12 Euro, kann auf Antrag herabgesetzt werden.

Freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung bei geringfügiger Beschäftigung:

pro Monat 51,69 Euro.

Selbstkostenbeitrag für Heilbehelfe

mindestens 27,40 Euro, bei Sehbehelfen 82,60 Euro.

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Monatliches Kinderbetreuungsgeld

Für Geburten ab dem 1.1.2010.

Kinderbetreuungsgeld:
(Grundbetrag täglich, wenn der maßgebliche Gesamtbetrag der Einkünfte eines Elternteils den Grenzbetrag von jährlich € 16.200,- nicht übersteigt)

* bei einer Bezugsdauer von 30 Monaten
(+ 6 Monate bei Teilung mit Partner)......... 14,53 Euro

* bei einer Bezugsdauer von 20 Monaten
(+ 4 Monate bei Teilung mit Partner)......... 20,80 Euro

* bei einer Bezugsdauer von 15 Monaten
(+ 3 Monate bei Teilung mit Partner)......... 26,60 Euro

* bei einer Bezugsdauer von 12 Monaten
(+ 2 Monate bei Teilung mit Partner)......... 33 Euro

Zuschuss
täglich, wenn der maßgebliche Gesamtbetrag der Einkünfte den Grenzbetrag von jährlich 16.200 Euro nicht übersteigt..... 6,06 Euro

Beihilfe
Für Geburten ab 01.01.2010:
Wenn der maßgebliche Gesamtbetrag der Einkünfte des/der Beziehers/Bezieherin den Grenzbetrag von jährlich 5.800 Euro nicht übersteigt und bei der/dem PartnerIn € 16.200

zum Seitenanfang Das Pflegegeld wird nicht erhöht und beträgt:
  • bei Stufe 1: 154,20 Euro;
  • bei Stufe 2: 284,30 Euro;
  • bei Stufe 3: 442,90 Euro;
  • bei Stufe 4: 664,30 Euro;
  • bei Stufe 5: 902,30 Euro,
  • bei Stufe 6: 1.242,00 Euro;
  • bei Stufe 7: 1.655,80 Euro
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