Zuschuss für Kinderbetreuung
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Seit Inkrafttreten der Steuerreform gibt es die gesetzliche Möglichkeit, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeiter/innen einen steuerfreien Zuschuss in Höhe von maximal 500 Euro jährlich für die Kinderbetreuung zugute kommen lassen. Was sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer/innen verlockend klingt, hat ein großes Manko: Die Rahmenbedingungen, um eine möglichst unbürokratische Abwicklung zu ermöglichen, fehlen zur Gänze.
Gespräche mit Gemeindeverband
„Die AK-Steuerrechtsabteilung hat beim Erlass einige Mängel festgestellt. Anstatt die gesetzliche Regelung verständlich auszulegen, werden springende Punkte nicht konkretisiert. Weder wird klar definiert, welche Kinderbetreuungseinrichtungen im Land diesen Service in Zukunft anbieten, noch wurden bisher Rahmenbedingungen geschaffen, die es sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer/innen möglich macht, den lohnabgabenfreien Zuschuss für Kinderbetreuung schnell und flexibel in Anspruch nehmen zu können“, hält AK-Präsident Hubert Hämmerle fest.
Aus diesem Grund hat die AK Vorarlberg nun Gespräche mit dem Gemeindeverband geplant – der großes Interesse bekundet hat. Dort soll – auch in Zusammenarbeit mit dem Finanzamt – geklärt werden, wie die Abwicklung mit Arbeitgeber, Arbeitnehmer/innen und Kinderbetreuungseinrichtung unbürokratisch durchführbar ist. „Es ist uns wichtig, diese Thematik öffentlich zu machen. Jedes noch so gute Gesetz nützt nichts, wenn es aufgrund von bürokratischen Hürden nicht umgesetzt werden kann beziehungsweise an Attraktivität verliert“, so AK-Präsident Hämmerle abschließend.
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