Vollversammlung, Kammerräte
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Zweimal jährlich treffen alle Kammerräte in der Vollversammlung zusammen, um die Positionen der Arbeiterkammer zu aktuellen interessenspolitischen Entwicklungen zu formulieren bzw. zu beschließen. Die Beschlüsse der Vollversammlung in Form von Resolutionen geben den interessenspolitischen Rahmen für die Tätigkeit der Arbeiterkammer vor.
Die insgesamt 70 Kammerräte setzen sich wie folgt zusammen:
38 ÖAAB (Österreichischer Arbeiter und Angestelltenbund)
21 FSG (Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter/innen)
4 NBZ (Neue Bewegung für die Zukunft)
4 FA (Freiheitliche Arbeitnehmer)
3 GEM (Gemeinsam)
Vorstand, Ausschüsse und Fachausschüssse der AK
Nach der im fünf Jahres Rhythmus stattfindenden AK-Wahl, wird der Vorstand stets neu gewählt. In Vorarlberg besteht er aus 14 Personen, wobei neben dem AK-Präsidenten und drei Vizepräsident/innen zehn Kammerräte das Gremium bilden.
Für die Unterstützung seiner Arbeit setzt der Vorstand Ausschüsse ein, die nach Themenbereichen organisiert sind und unter anderem Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben und Verordnungen erstellen. Die Kammerräte werden dabei von den Experten des Kammerbüros unterstützt. Ein Kontrollausschuss achtet darauf, dass die AK die gesetzlichen Rahmenbedingungen einhält.
- Ausschuss für Sozialpolitik, Gesundheit und Pflege
- Ausschuss für Wirtschafts-, Steuer- und Arbeitsmarktpolitik
- Ausschuss für Konsumentenangelegenheiten
- Ausschuss für Bildung
- Ausschuss für interkulturelle Angelegenheiten
- Ausschuss Frauen
- Ausschuss für internationale Angelegenheiten
- Kontrollausschuss
- NEU: Fachausschuss für Gesundheits- und Pflegeberufe
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