Teleshop: Produkte teurer als angepriesen
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Die Teleshopping-Firma DMS Trading GmbH pries im Fernsehen Produkte an, die nach der Bestellung teurer waren als im Fernsehen kommuniziert. Die AK klagte gegen diese Vorgehensweise und gewann das Gerichtsverfahren in erster Instanz.
Wer volle Einkaufstaschen und Geschäfte scheut, greift gerne auf Produkte aus Dauerwerbesendungen zurück. Viele Konsumenten bestellen telefonisch bei der Firma DMS Trading GmbH, die ihre Produkte vormittags über die Sender SAT 1 und ATV bewirbt. Die Bezahlung erfolgt per Kreditkarte oder Nachnahme und führt immer wieder zu derselben bösen Überraschung: Die Firma verlangt nicht den günstigen Preis aus der Fernsehwerbung, sondern ein viel höheres Entgelt, weil zusätzlich Handlinggebühren, Liefer- und Zustellkosten und eine Transportversicherung verrechnet werden. Aus Ärger darüber, erklärten viele Konsumenten ihren Rücktritt und verlangten ihr Geld zurück. Die Firma DMS war dazu nicht bereit und schickte den Konsumenten lediglich Gutschriften über einen Teil des bezahlten Geldes.
Nachdem die Konsumentenberatung intervenierte, wurde der gesamte Betrag zurückerstattet, doch die Beschwerden ließen nicht nach. Aus diesem Grund brachte die AK eine Unterlassungsklage beim Handelsgericht Wien ein. Dieses stellte fest, dass DMS künftig klare Informationen über Warenpreis und sonstige Entgelte, die sie in Rechnung stellt, aufnehmen muss. Zudem hat es das Unternehmen zu unterlassen, den Verbrauchern nach rechtzeitigem Rücktritt die Rückzahlung des bezahlten Entgelts zu verwehren bzw. bloß eine Gutschrift für einen weiteren Kauf auszustellen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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