Die nächste Steuerreform muss den Namen Reform verdienen
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Das, was die Österreicherinnen und Österreicher schon seit längerem nicht nur intuitiv fühlen, sondern auch an Hand ihrer finanziellen Möglichkeiten hautnah erleben, wurde nun durch die jüngsten Daten inflationsstatistisch bestätigt. Es wird immer schwieriger, mit den vorhandenen finanziellen Mitteln bis zum Monatsende durchzukommen. Das beruht auf zweierlei Gründen: zum einen an der seit Jahren nicht mehr dagewesene Inflationsrate von fast vier Prozent, zum anderen an der zunehmenden Belastung durch Steuern und Abgaben.
Nicht genug, dass die Arbeitnehmer/innen auf Grund der galoppierenden Teuerungen auch noch durch die damit zunehmende Mehrwertsteuerbelastung zur Kasse gebeten werden, haben sie auch von Lohnerhöhungen nichts oder nur wenig. Diese werden auf Grund des starren Steuersystems, das nicht inflationsbereinigt wurde, durch die kalte Progression aufgefressen.
Ungerecht
Zahlen sprechen eine klare Sprache: Die Einnahmen des Staates aus der Lohnsteuer explodieren förmlich, auch das Verbrauchssteueraufkommen steigt, andere Steuereinnahmen wie die Gewinnsteuer stagnieren oder sind rückläufig. Österreich hat einen Einstiegssteuersatz bei den Lohn- und Einkommenssteuern, der Seinesgleichen sucht. Ab einem Jahreseinkommen von 10.001 Euro sind 38,3 Prozent an Steuern fällig. Das heißt, von jedem Euro über dieser Einkommensgrenze zwackt der Finanzminister 38,3 Cent ab. Das ist ungerecht und leistungsfeindlich.
Steuerreform
Wie die AK Vorarlberg mehrfach betont hat, bedarf es dringendst einer großen Steuerreform. Sie sollte folgende Kernziele beinhalten: Eine Entlastung der Arbeitnehmer/innen durch eine Tarifsenkung, eine Entlastung der Familien, eine Struktur- und Verwaltungsvereinfachung und generell eine Entlastung des Faktors Arbeit.
Almosen
Effekthascherei im Sinne von Einmalzahlungen sind hier fehl am Platz. Der Effekt solcher Aktionen – so positiv sie für den Einzelnen im Moment sind – verpufft blitzartig und löst keineswegs die Probleme im österreichischen Steuersystem.
Beispiel
Nach den Vorstellungen der AK Vorarlberg ist der Einstiegssteuersatz ab einem Jahreseinkommen von 10.001 Euro auf 20 Prozent zu verringern. Die Erhöhung des Steuersatzes bis zum Höchststeuersatz von 50 Prozent darf nicht wie bisher nur in zwei, sondern muss in etlichen mehr Etappen erfolgen. Das Grenzeinkommen, ab dem der Höchststeuersatz von 50 Prozent fällig wird, bedarf einer Inflationsbereinigung. Der Grenzbetrag aus dem Jahr 1989 von 51.000 Euro entspricht heute ca. 70.000 Euro.
Familien
Seit dem Familienpaket, das zum Teil bereits 1999 wirksam wurde, gibt es einen – für jedes Kind gleich hohen – Kinderabsetzbetrag. Absetzbeträge vermindern direkt die Steuerbelastung. Das besondere beim Kinderabsetzbetrag ist, dass er nicht von der individuell bezahlten Steuer abgezogen, sondern zusammen mit der Familienbeihilfe ausbezahlt wird. Dieser Betrag beläuft sich seit 1999 auf 50,90 Euro. Um die Familien zu entlasten, bedarf es hier längst eine deutliche Anhebung.
Kompliziert
Wie undurchsichtig unser Steuersystem ist, erfährt jeder am eigenen Leib, wenn er sich durch den Dschungel an Absetz- und Freibeträgen, Sonderausgaben etc. im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung kämpfen muss. Ein Ziel der Steuerreform muss es sein, das System durchschaubarer und für den Steuerzahler auch nachvollziehbarer zu gestalten.
Fahrlässig
Im Interesse der Arbeitnehmer/innen bedarf es einer baldigen Lösung der anstehenden Probleme. Ein Aufschieben der Steuerreform wäre fahrlässig und ginge zu Lasten der Österreicherinnen und Österreicher sowie der österreichischen Wirtschaft. Die nächste Steuerreform muss den Namen Reform verdienen – die Zeit der kosmetischen Reparaturen ist endgültig vorbei.
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