Steuergutschrift bei niedrigem Einkommen

ArbeitnehmerInnen, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen (unter € 1.205,- brutto/Monat), können sich bis zu 110 Euro vom Finanzamt zurückholen (Negativsteuer). Voraussetzung ist, dass sie Sozialversicherung zahlen.

Dies trifft vor allem auf Lehrlinge, Teilzeitbeschäftigte, Ferialarbeiter oder Pflichtpraktikanten zu. Aber auch auf geringfügig Beschäftigte, die nachträglich einen Sozialversicherungsbeitrag einzahlen müssen, um Pensionsversicherungszeiten zu erwerben.

Achtung: Pensionisten haben keinen Anspruch auf diese Negativsteuer!

zum Seitenanfang Eine spezielle Form der Negativsteuer gibt es

  • für Alleinverdiener mit Kind und
  • für Alleinerzieher, die wenig verdienen: Können Sie den Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag nicht voll ausnützen, weil Ihre Jahressteuer niedriger ist als der Absetzbetrag, erhalten Sie diesen vom Finanzamt ausbezahlt.

Dieser Betrag ist nach der Anzahl der Kinder, für die mindestens 7 Monate im betreffenden Jahr Familienbeihilfe bezogen wird, gestaffelt.

Wenn Sie den Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag nicht voll ausnützen können, weil Ihre Jahressteuer niedriger ist als der Absetzbetrag, erhalten Sie bis zu

  • 494 € bei einem Kind
  • 669 € bei zwei Kindern
  • 889 € bei drei Kindern
  • 220 € für jedes weitere Kind zusätzlich

Die Negativsteuer von 110 € steht nur Arbeitnehmern, die spezielle Form der Negativsteuer - der negativ ausbezahlte Alleinerzieher- bzw. Alleinverdienerabsetzbetrag - auch Pensionisten, freien Dienstnehmern und Selbständigen bei besonders niedrigen Einkommen zu.

Antrag stellen!

Benutzen Sie für den Antrag das Formular L 1 (Arbeitnehmerveranlagung).

Nach Ablauf eines Kalenderjahres kann die Negativsteuer rückwirkend beantragt werden. Spätestens aber nach fünf Jahren ist die Frist abgelaufen (Beispiel: im Jahr 2010 können ArbeitnehmerInnen noch die Negativsteuer für das Jahr 2005 beantragen).

zum Seitenanfang

Auswirkung der Negativsteuer seit 1.1.2008

Für Veranlagungszeiträume ab 1.1.2008 können ArbeitnehmerInnen, die die Voraussetzungen für das Pendlerpauschale erfüllen würden, deren Einkommen aber unterhalb der "Steuergrenze" liegt, mit einer Ausweitung der Negativsteuer auf 15 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge, maximal € 240,- rechnen.

Diese Regelung gilt vorerst unbefristet für die Jahre 2008 und 2009.

zum Seitenanfang

Lohnsteuerformulare zum Download

(Diese Formulare werden vom Bundesministerium für Finanzen kostenlos zur Verfügung gestellt).

FormularJahrDokument zum Herunterladen
L1 2009 Arbeitnehmerveranlagung
L1 2008 Arbeitnehmerveranlagung
L1 2007 Arbeitnehmerveranlagung
L1 2006 Arbeitnehmerveranlagung
L1 2005 Arbeitnehmerveranlagung
L16 ab 2007 Lohnzettel
L34 ab 7/2008 Erklärung zur Berücksichtigung des Pendler-Pauschales
  • Drucken Weiterleiten | Mehr

Anfrage zum Artikel

*
*
*
*
*
*
*
*
*

Anfrage zum Artikel



Danke - Ihre Anfrage wurde weitergeleitet.