FINANZOnline
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Seit Jänner 2003 besteht die Möglichkeit, die Arbeitnehmerveranlagung per Internet beim Finanzamt über die Homepage des Finanzministeriums einzureichen.
So funktioniert´s
Für die elektronische Steuererklärung müssen Sie sich zuerst elektronisch bei Finanz Online anmelden. Danach bekommen Sie einen Code mittels einem Rsa Brief persönlich zugestellt. Mit Hilfe dieses Codes können Sie neben der elektronischen Übermittlung der Arbeitnehmerveranlagung auch eine Sofortberechnung über die voraussichtliche Steuer durchführen und Ihr Steuerkonto abfragen.
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Broschüre
Falter
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