Stellplatzverordnung neu: Parkplätze als Mangelware
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Wir leben in einem freien Land, würde man meinen, doch wenn es darum geht, wie viele Parkplätze sich auf einem Grundstück befinden dürfen, soll es laut einer geplanten Neuregelung der Stellplatzverordnung bald keine echte Wahlfreiheit mehr geben.
Noch regelt die geltende Stellplatzverordnung in Vorarlberg, wie viele Pkw-Abstell- und Einstellplätze bei der Errichtung eines Gebäudes mindestens geschaffen werden müssen. Wer beispielsweise ein Einfamilienhaus baut, ist zumindest zur Errichtung eines Auto-Einstellplatzes und eines weiteren Kfz-Abstellplatzes im Freien verpflichtet. Bei Wohnanlagen drohen hier nun starke Einschnitte, denn derartige Verpflichtungen passen nicht mehr zum verkehrspolitischen Konzept des Landes Vorarlberg. 2011 wurde vom Landtag eine Änderung des Baugesetzes beschlossen, wodurch die Landesregierung durch Verordnung „zur Vermeidung unnötigen motorisierten Individualverkehrs“ für einzelne Landesteile eine Höchstzahl an Stellplätzen für alle oder bestimmte Arten von Bauwerken festlegen kann.
Anstatt nur die verpflichtenden Anforderungen zu senken, wurden mit diesem Beschluss die Weichen für eine neue Stellplatzverordnung gelegt. Diese sollen den Bürgern erstmals eine Obergrenze für Stellplätze in Mehrfamilienwohnanlagen vorgeben. Aber auch bei Einkaufszentren, Betriebs- und Veranstaltungsstätten soll die Zahl der Stellplätze per Verordnung begrenzt werden.
Entwurf liegt bereits vor
Laut Verordnungsentwurf sind beim Neubau von Mehrfamilienwohnhäusern pro Wohnung höchstens 1,3 Stellplätze erlaubt. Die Summe aller Stellplätze ist schließlich auf- oder abzurunden. Dabei ist bemerkenswert, dass nicht mehr zwischen Abstell- und Einstellplätzen unterschieden wird. Nicht nur ein Parkplatz im Freien, auch ein Garagenplatz oder ein Carport-Unterstellplatz gilt somit als Stellplatz.
Komplexe Vorgaben
Im Gegenzug zur Begrenzung der Stellplätze für mehrspurige Kraftfahrzeuge sind im Verordnungsentwurf leicht erreichbare Fahrradabstellräume von zumindest 3,5 m2 je Wohnung vorgesehen. Zudem soll im Eingangsbereich eine ebenerdige, beleuchtete und überdachte Fahrradabstellfläche für Bewohner und Besucher von mindestens 0,7 m2 je Wohnung zur Verfügung gestellt werden. Auch für einspurige Kraftfahrzeuge sollen verpflichtend Stellplätze geschaffen werden, sobald ein Mehrfamilienhaus mehr als zehn Wohnungen aufweist.
Kritik der AK-Konsumentenberatung
„Eine derartige Verordnung schießt unseres Erachtens klar über das Ziel hinaus“, gibt Dr. Ulrike Stadelmann von der AK-Konsumentenberatung zu bedenken. Die Gestaltung eines Grundstückes rund um das Bauwerk würde durch eine solche Verordnung in übertriebenem Maße reglementiert und wohl auch kontrolliert werden. Was auch nicht vergessen werden darf: Viele Vorarlberger sind auf die Benützung ihres privaten Pkw im Alltag angewiesen.
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