Reisewarnung für Ägypten und Tunesien – Rechte für Reisende
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Das Außenministerium hat am Freitag, 28. Jänner 2011 eine formelle Reisewarnung für ganz Ägypten herausgegeben. Seit 13. Jänner 2011 gilt auch eine Reisewarnung für ganz Tunesien. Konsumenten, die in den nächsten Tagen einen Urlaub in diese Länder geplant haben, sind berechtigt, wenn kein gleichwertiges Angebot vom Reiseveranstalter vorgeschlagen wird, kostenlos zu stornieren. Reisende, die erst später abreisen – vor allem zu Ostern oder im Sommer – müssen zunächst noch die Entwicklung abwarten.
Tipp der AK-Konsumentenberatung
Wichtig ist es, laut Dr. Karin Hinteregger, Leiterin der AK-Konsumentenberatung, zuerst Kontakt mit dem Reiseveranstalter aufzunehmen. „Die Reiseveranstalter können den Konsumenten eine kostenlose Umbuchung anbieten. Wichtig dabei ist, dass es sich dabei um eine gleichwertige Reise handelt“, so Hinteregger. Das bedeutet, dass die Reise zur gleichen Zeit, zum selben Preis sowie ein gleichwertiger Reisezuschnitt vorgeschlagen und organisiert werden. Wurden zum Beispiel Badeferien in Ägypten gebucht, müssen auch Badeferien angeboten werden. „Der Konsument muss einen zumutbaren und gleichwertigen Vorschlag grundsätzlich annehmen, kann sich bei diesbezüglichen Fragen aber auch gerne an die AK-Konsumentenberatung wenden“, erklärt Hinteregger.
Kommt keine einvernehmliche Lösung mit dem Reiseveranstalter zustande, sollte der Konsument mittels eingeschriebenem Brief den Rücktritt erklären und darin auf die Unruhen und die damit verbundene Unzumutbarkeit der Reise hinweisen.
Ägypten-Reise trotz Warnung
Wer die Reise nach Ägypten trotz Reisewarnung des Außenministeriums antritt, der muss im Extremfall – sollte eine Rückholaktion des Außenministeriums nötig werden – damit rechnen, mit Kosten belastet zu werden.
Kontakt:
Telefon 050/258-3000
konsumentenberatung@ak-vorarlberg.at
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