Reiserücktritt bei Terror, Unruhen, Katastrophen

Terroranschläge, Naturkatastrophen, politische Unruhen: Wenn unvorhersehbare externe Ereignisse nach Vertragsabschluss passieren und eine Reise unmöglich oder unzumutbar machen, können Sie kostenfrei stornieren. Unzumutbarkeit liegt dann vor, wenn die Gefahr eine solche Intensität erreicht, dass ein Durchschnittreisender die Reise absagen würde. Sie können sich dabei auf einen Wegfall der Geschäftsgrundlage berufen.

Kostenloses Rücktrittsrecht

Eine offizielle Reisewarnung des Außenministeriums würde jedenfalls zu einer kostenlosen Stornierung der Pauschalreise berechtigen.

Es kann aber auch ein Rücktrittsrecht geben, wenn keine Reisewarnung des Außenministeriums vorliegt. In diesem Fall wird darauf geschaut, ob die Reise unmöglich oder unzumutbar geworden ist. Bei akuter Kriegsgefahr oder bürgerkriegsähnlichen Unruhen, die ein ganzes Land erfassen, kann davon ausgegangen werden.

In anderen Fällen , wie z.B. bei Terroranschlägen, muss geprüft werden, ob die Gefährdung unter das allgemeine Lebensrisiko fällt oder aber so hoch erscheint, dass ein Durchschnittsreisender die Reise absagen würde.

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