Wenn der Traumurlaub zum Alptraum wird, hilft die AK

Vorfreude ist die schönste Freude. Dieses Motto wurde für das Ehepaar B. traurige Realität, da es trotz einer halbjährigen Vorausbuchung die Traumreise nicht antreten konnte.

Ein verpatzter Urlaub mit Baulärm oder schimmeligem Zimmer ist äußerst ärgerlich. Es gibt jedoch die Möglichkeit, zu reklamieren und dann eventuell doch noch entspannte Ferien zu genießen. Fast noch schlimmer ist es jedoch, wenn die Reise erst gar nicht angetreten werden kann, obwohl vorsorglich bereits ein halbes Jahr früher gebucht wurde. Genau das hat das Ehepaar B. heuer erlebt.

Traumreise fällt ins Wasser

Bereits im Jänner 2011 haben Herr und Frau B. ihren Sommerurlaub gebucht. Es sollte etwas ganz Besonderes werden. Sie entschieden sich für eine 14-tägige Flusskreuzfahrt von Istanbul nach Kiew, die Ende Juli stattfinden sollte. Bereits im Februar leisteten sie für ihren Traumurlaub eine Anzahlung. Zwölf Tage vor dem Reisebeginn erfolgte jedoch das böse Erwachen. Sie wurden darüber informiert, dass ihre Reise aufgrund einer Überbuchung des Schiffes leider storniert werden musste. Ein Alternativvorschlag des Veranstalters lag fast einen Monat hinter dem ursprünglich geplanten Termin der Abreise. Nachdem Herr und Frau B. die Planung vorausschauender Weise bereits im Jänner gemacht haben, konnten sie den nicht gesetzeskonform angebotenen Alternativtermin nicht wahrnehmen.

Verhandlungen laufen noch

„Für die Überbuchung des Schiffes haftet üblicherweise der Veranstalter. Wir bemühen uns auch darum, dass Schadenersatz für die entgangene Urlaubsfreude geltend gemacht wird“, erklärt Mag. Birgit Plaickner von der AK-Konsumentenberatung. Die Verhandlungen mit dem Reiseveranstalter laufen noch. Die AK-Konsumentenberatung fordert neben Schadenersatz, dass selbstverständlich auch die bereits geleistete Anzahlung für den Urlaub samt gesetzlichen Zinsen zurückerstattet wird.

Weiterer ärgerlicher Fall

Ebenfalls sehr ärgerlich verlief eine Reise von Konsumenten nach Ägypten. Bereits die Buchung, die online erfolgte, stand unter keinem guten Stern. Kaum wurde der Bestätigungsbutton für die Buchung gedrückt, kam eine Meldung, dass der Pool leider renoviert werde sowie ein Restaurant sich gerade im Bau befinde. Richtigerweise reklamierte die Konsumentin unverzüglich per E-Mail, dass sie mit Baulärm keinesfalls einverstanden sei. Vor Ort setzten sich die Unannehmlichkeiten fort: das zugewiesene Zimmer war völlig verschmutzt, im Bad waren Schimmelflecken vorhanden und während des Tages kam – wenn überhaupt – nur kaltes oder rostiges Wasser aus der Leitung. Zusätzlich war der Strand lediglich aufgeschüttet und an Schwimmen im Meer nicht zu denken.

Nach weiterer Reklamation erhielten die Konsumenten ein anderes Zimmer, das jedoch genau dieselben Mängel aufwies. Ebenso betraten Bauarbeiter laufend unangemeldet das Hotelzimmer. Die Konsumenten haben nach ihrem verpatzten Urlaub die AK-Konsumentenberatung kontaktiert, die intervenierte und zumindest eine Teilrückerstattung des Reisepreises erwirkte. Der Ärger über diesen Urlaub bleibt jedoch bestehen, vom fehlenden Erholungswert dieser Reise erst gar nicht zu reden.

  • Drucken Weiterleiten | Mehr

Anfrage zum Artikel

*
*
*
*
*
*
*
*
*

2 + 3 =
*

Anfrage zum Artikel



Danke - Ihre Anfrage wurde weitergeleitet.