Wenn der Traumurlaub zum Alptraum wird, hilft die AK
-
|
Mehr
Vorfreude ist die schönste Freude. Dieses Motto wurde für das Ehepaar B. traurige Realität, da es trotz einer halbjährigen Vorausbuchung die Traumreise nicht antreten konnte.
Ein verpatzter Urlaub mit Baulärm oder schimmeligem Zimmer ist äußerst ärgerlich. Es gibt jedoch die Möglichkeit, zu reklamieren und dann eventuell doch noch entspannte Ferien zu genießen. Fast noch schlimmer ist es jedoch, wenn die Reise erst gar nicht angetreten werden kann, obwohl vorsorglich bereits ein halbes Jahr früher gebucht wurde. Genau das hat das Ehepaar B. heuer erlebt.
Traumreise fällt ins Wasser
Bereits im Jänner 2011 haben Herr und Frau B. ihren Sommerurlaub gebucht. Es sollte etwas ganz Besonderes werden. Sie entschieden sich für eine 14-tägige Flusskreuzfahrt von Istanbul nach Kiew, die Ende Juli stattfinden sollte. Bereits im Februar leisteten sie für ihren Traumurlaub eine Anzahlung. Zwölf Tage vor dem Reisebeginn erfolgte jedoch das böse Erwachen. Sie wurden darüber informiert, dass ihre Reise aufgrund einer Überbuchung des Schiffes leider storniert werden musste. Ein Alternativvorschlag des Veranstalters lag fast einen Monat hinter dem ursprünglich geplanten Termin der Abreise. Nachdem Herr und Frau B. die Planung vorausschauender Weise bereits im Jänner gemacht haben, konnten sie den nicht gesetzeskonform angebotenen Alternativtermin nicht wahrnehmen.
Verhandlungen laufen noch
„Für die Überbuchung des Schiffes haftet üblicherweise der Veranstalter. Wir bemühen uns auch darum, dass Schadenersatz für die entgangene Urlaubsfreude geltend gemacht wird“, erklärt Mag. Birgit Plaickner von der AK-Konsumentenberatung. Die Verhandlungen mit dem Reiseveranstalter laufen noch. Die AK-Konsumentenberatung fordert neben Schadenersatz, dass selbstverständlich auch die bereits geleistete Anzahlung für den Urlaub samt gesetzlichen Zinsen zurückerstattet wird.
Weiterer ärgerlicher Fall
Ebenfalls sehr ärgerlich verlief eine Reise von Konsumenten nach Ägypten. Bereits die Buchung, die online erfolgte, stand unter keinem guten Stern. Kaum wurde der Bestätigungsbutton für die Buchung gedrückt, kam eine Meldung, dass der Pool leider renoviert werde sowie ein Restaurant sich gerade im Bau befinde. Richtigerweise reklamierte die Konsumentin unverzüglich per E-Mail, dass sie mit Baulärm keinesfalls einverstanden sei. Vor Ort setzten sich die Unannehmlichkeiten fort: das zugewiesene Zimmer war völlig verschmutzt, im Bad waren Schimmelflecken vorhanden und während des Tages kam – wenn überhaupt – nur kaltes oder rostiges Wasser aus der Leitung. Zusätzlich war der Strand lediglich aufgeschüttet und an Schwimmen im Meer nicht zu denken.
Nach weiterer Reklamation erhielten die Konsumenten ein anderes Zimmer, das jedoch genau dieselben Mängel aufwies. Ebenso betraten Bauarbeiter laufend unangemeldet das Hotelzimmer. Die Konsumenten haben nach ihrem verpatzten Urlaub die AK-Konsumentenberatung kontaktiert, die intervenierte und zumindest eine Teilrückerstattung des Reisepreises erwirkte. Der Ärger über diesen Urlaub bleibt jedoch bestehen, vom fehlenden Erholungswert dieser Reise erst gar nicht zu reden.
Ihre Rechte bei einem verpatzten Urlaub
1. Machen Sie nach der Rückkehr Ihre Ansprüche mit einem eingeschriebenen Brief geltend.
2. Lassen Sie sich bei Ihren berechtigten Beschwerden nicht mit Gutscheinen abspeisen. Eine Preisminderung muss in bar gewährt werden. Eine Orientierung bei Pauschalreisen bietet die Frankfurter Tabelle.
3. Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude ist gesetzlich möglich. Die Voraussetzung dafür: erhebliche vom Reiseveranstalter verschuldete Mängel.
4. Für den nächsten Urlaub: Beanstanden Sie Reisemängel vor Ort. Dokumentieren Sie die Mängel, damit Sie Beweise haben – Fotos, Zeugen, Videos. Lassen Sie sich von der Reiseleitung vor Ort Ihre Reklamationspunkte schriftlich bestätigen.
Einen Musterbrief zum Geltendmachen Ihrer Ansprüche sowie die Frankfurter Tabelle finden Sie rechts in der Infobox zum Download.
-
|
Mehr
Infobox
Musterbrief
Broschüre
Verwandte Artikel
So kontaktieren Sie uns
AK Vorarlberg
Widnau 2-4
6800 Feldkirch
Telefon 050/258-0
Fax 050/258-1001
kontakt@ak-vorarlberg.at
Unsere Kontaktzeiten
Montag bis Donnerstag
8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
Freitag
8 bis 12 Uhr
Geschäftsstellen
Bregenz 050/258-5000
Dornbirn 050/258-6000
Bludenz 050/258-7000
