Warnung vor Anrufen von „primacall“

Mit der Frage „Sie sind doch Kundin der Firma A1 Telekom Austria?“, werden zurzeit viele Konsumenten in Vorarlberg via Anruf am Festnetz überrumpelt. Der Herr am anderen Ende der Leitung weiß zudem genau über die Daten der Konsumenten Bescheid. Er teilt mit, dass er einen günstigeren Telefontarif anbieten könne, wobei weiterhin ein Vertrag mit A1 bestehen würde. Lediglich die Rechnung würde auf den Namen „primacall“ lauten.

Wenn die Konsumenten schließlich ihre persönlichen Daten angeben, erhalten sie ein Schreiben der Firma „primacall“, die nichts mit A1 Telekom Austria zu tun hat. Wer nun doch keinen Vertrag haben möchte, kann innerhalb einer Woche nach Erhalt des Schreibens schriftlich mittels Einschreiben zurücktreten.

Vertragsabschluss am Telefon

„Was viele nicht wissen: Es können auch telefonisch Verträge abgeschlossen werden. Dazu braucht es zwei übereinstimmenden Willenserklärungen. Nur wenn der Kunde falsch informiert wurde, entsteht kein rechtsgültiger Vertrag“, erklärt Mag. Sandra Wolf von der AK-Konsumentenberatung.

AK-Tipps

  • Erklären Sie nach Erhalt eines Willkommensschreibens via eingeschriebenem Brief ihren Rücktritt vom vermeintlich abgeschlossenen Vertrag.
  • Sollten Sie nach dem 1. Mai 2011 von der Firma „primacall“ angerufen worden sein, ohne vorab Ihre Erlaubnis zu einem Werbeanruf erteilt zu haben, beginnt die Rücktrittsfrist von sieben Werktagen sobald der Unternehmer mit der Erbringung der Dienstleistung beginnt oder wenn er die Dienstleistung erst später in Rechnung stellt, mit der ersten Rechnungslegung.
  • Gibt es keinen rechtskräftigen Vertrag mit der Firma „primacall“, sollten Rechnungen umgehend schriftlich beeinsprucht werden.
  • Erhalten Sie eine negative Antwort auf den Rechnungseinspruch, haben Sie einen Monat Zeit, um sich auf der Homepage www.rtr.at an die Schlichtungsstelle der Rundfunk und Telefkom Regulierungs-GmbH zu wenden. Dort wird Ihr Rechnungseinspruch von Experten nochmals geprüft.

Da es verboten ist, Konsumenten zu Werbezwecken – und ohne deren ausdrückliche Zustimmung – telefonisch zu kontaktieren, wird zu einer Anzeige bei der Fernmeldebehörde geraten.

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