„Biep, Biep“ – und weg ist das Geld

Sie erhalten eine SMS auf Ihr Handy und zahlen dafür Länge mal Breite. Sie kennen den Absender nicht, haben nie etwas bestellt, löschen die SMS, noch bevor sie es gelesen haben – und zahlen trotzdem. „Geht nicht“ meinen Sie. „Geht nicht, gibt’s nicht“ beweist ein Test der AK Vorarlberg. Dabei gründeten AK-Konsumentenschützer eine Scheinfirma und verschickten kostenpflichtige SMS an ihre Kollegen. Wenige Wochen später trudelte das Geld auf dem Bankkonto der „Abzockerfirma“ ein. Können muss man dafür eigentlich nicht viel: Etwas Kreativität, etwas EDV-Erfahrung und etwas kriminelle Energie reichen vollkommen aus.

In der AK-Konsumentenberatung sind solche kostenpflichtige SMS (sie laufen auch unter der Bezeichnung „Premium-SMS“) ein Dauerärgernis, vor dem man sich bislang kaum schützen konnte. Es erscheint geradezu ungeheuerlich, dass es die Möglichkeit gibt, unbestellte SMS zu erhalten und dafür bezahlen zu müssen. Möglich ist das, seit vor einigen Jahren neue Dienstleistungen via Handy und auch entsprechende neue Abrechnungsmethoden geschaffen wurden.

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„MT-Billing“

Im Falle unserer SMS-Abzocke heißt das dazugehörige Abrechnungsmodell „Mobile Terminated Billing“ (kurz MT-Billing). Dabei wird jede Kurznachricht berechnet, die vom Diensteanbieter an den Kunden geschickt wird. Dieses System wird auch ganz legal angewendet bei bestellten
• Abo-Diensten
• Nachrichtendiensten
• Alerts (etwa Ergebnisdienste im Sport)
• Mail-Notifys (SMS-Benachrichtigung, dass eine neue E-Mail/Nachricht auf dem Anrufbeantworter eingegangen ist)
• Horoskopdiensten mit täglich wiederkehrendem Versand

Dienste mit der Abrechnungsmöglichkeit über Premium-SMS werden in den unterschiedlichsten Medien beworben, etwa auf Web-Seiten, per E-Mail, in Zeitungen und (Jugend-) Zeitschriften, in Kleinanzeigen, Videotext, TV-Sendungen und Werbespots sowie per SMS selbst.

Scheinfirma

Aufgrund der vielen Beschwerden über kostenpflichtige SMS wollten die Konsumentenberater der AK wissen, wie kompliziert es eigentlich ist, selbst einen solch einträglichen Dienst zu betreiben. Aber auch, wie sorgfältig sich die Betreiber ihre Vertragspartner aussuchen, denen sie solche Dienste anbieten. Last but not least: Wie einfach es ist, Missbrauch mit einem solchen Dienst zu betreiben. Fazit: Es ist einfach!

Zusammen mit einem gerichtlich beeideten Sachverständigen machte sich die AK auf die Suche nach einem Unternehmen, das Dienstleistungen im Zusammenhang mit Mehrwertnummern und Premium-SMS anbietet und wurde schnell fündig. Es wurde telefonisch Kontakt mit der Firma aufgenommen und erklärt, man sei ein kleiner Verein, der seinen Mitgliedern rasch und unbürokratisch aktuelle Infos auf das Handy übermitteln möchte. Die Bezahlung solle symbolische 50 Cent betragen – eingehoben per Mehrwert-SMS. Ohne langes Nachfragen wurden daraufhin Verträge zugesandt. Als Vertragspartner wurde ein nicht existierendes ausländisches Unternehmen mit einem Phantasienamen genannt, als Ansprechpartner eine Person, die es in Österreich nicht gibt. Überprüft wurden diese Angaben nicht, alle nötigen Unterlagen wurden an eine kurzfristig eingerichtete E-Mail-Adresse übermittelt.

Innerhalb kürzester Zeit war es somit möglich, an jede beliebige Handynummer eine SMS zu senden und dafür vom Empfänger Geld zu kassieren. Und das völlig anonym, da es weder die von uns angegebene Firma noch die genannte Kontaktperson tatsächlich gab. Fehlte nur noch ein Bankkonto für das einlangende Geld und ein Internetanschluss zum Versand der SMS. Einige Zeit später begann die Geldquelle dann tatsächlich zu sprudeln: Es wurden an bekannte und vorher informierte Personen Mehrwert-SMS versandt, die Zahlungen dafür langten ordnungsgemäß auf unserem Konto ein.

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Die Wertschöpfungskette

Das System der Wertschöpfungskette beim Premium-SMS bzw. Mehrwert-SMS erinnert an das Prinzip der 0900-Mehrwertdienstenummern. So gibt es auch bei den Mehrwert-SMS mehrere „Mitverdiener“: den Netzbetreiber, den Paymentprovider (also derjenige, der einen solchen Dienst anbietet) und letztlich die einzelnen Diensteanbieter (also derjenige, der die SMS versendet). Die Hauptrolle bei diesem System spielen die Provider, die in der Regel feste Rahmenverträge mit den Netzbetreibern abgeschlossen und eine Reihe von Premium-SMS-Nummern erworben haben. Weil Einrichtung und technischer Unterhalt einer solchen Kurzwahlnummer sehr kostspielig ist, vermieten die Provider ihre Nummern gleich mehrfach an Diensteanbieter weiter. Hier kommen so genannte „Keywords“ ins Spiel. Anhand des Stichwortes, das der Diensteanbieter an den Anfang einer Nachricht stellt, ist für den Provider ersichtlich, welcher „Untermieter“ eigentlich gemeint ist, sprich: welcher Dienst im Einzelfall benutzt wird. Der Provider sorgt dann – gegen einen entsprechenden Anteil der Gebühren – dafür, dass die Kurznachricht an das entsprechende Handy weitergeleitet wird. Abgerechnet wird letztlich über die Handyrechnung des Konsumenten.

Dieses an sich einfache System, kurze und einfache Dienste unbürokratisch abzurechnen, beinhaltet eine nicht zu unterschätzende Brisanz. So ist es theoretisch problemlos möglich, an 100.000e Handynummern, per Knopfdruck eine oder mehrere SMS zu senden, die dann den Empfängern in Rechnung gestellt werden.

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Ungenügender Schutz

Bislang war es kaum möglich, sich vor solchen Abzocker-SMS zu schützen. Die meisten Netzbetreiber argumentierten, dass eine Sperre technisch nur schwer möglich sei, obwohl sie bereits seit 2003 gesetzlich verpflichtet waren, eine solche Sperrmöglichkeit anzubieten.

Seit wenigen Tagen kann nun zwar bei allen Netzbetreibern eine Sperre beantragt werden. Aber das wissen die wenigsten Konsumenten und zudem greifen die Sperren nach Ansicht der AK Vorarlberg viel zu kurz. Erinnert man sich an die Zeiten der Dialer-Programme zurück, wird klar, dass nur eine generelle verpflichtende Sperre aller Premium-SMS genügend Schutz für den Konsumenten bietet. Auch damals hätte man sich durch eine Sperre vor solchen Programmen schützen können. Meist erfuhren die Konsumenten aber erst davon, nachdem sie geschädigt worden waren.
Die AK fordert daher: Grundsätzliche Sperre dieser Dienste. Wer einen SMS-Mehrwert-Dienst nutzen will, soll sich diesen (analog der derzeitigen Regelung mit Dialer-Programmen) freischalten lassen können.

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Unauffällige Abzocke

Zumeist fällt es Konsumenten gar nicht auf, dass ihnen der Empfang einer Mehrwert-SMS in Rechnung gestellt wird, denn auf den Rechnungen wird dies unterschiedlich bezeichnet oder auch gar nicht angeführt. Findet man z. B. den Tarifposten „SMS-Dienst“, mit dem wenige Euro verrechnet werden, ist vielen Konsumenten gar nicht klar, wofür sie hier eigentlich bezahlen.

Bei Wertkartenhandys, die vorwiegend von Kindern und Jugendlichen verwendet werden, ist es mangels Rechnungslegung ohnehin kaum möglich, einen entstandenen finanziellen Schaden rechtzeitig zu bemerken. Es verringert sich einfach das Guthaben, ohne dass der Grund dafür unmittelbar nachvollziehbar ist. Durch solche Mehrwertdienste können Besitzer von Wertkartenhandys sogar ins Minus rutschen, denn die dafür fälligen Beträge werden abgebucht, auch wenn ein Guthaben bereits verbraucht ist.

Sind die eingehobenen Beträge (z. B. 50 Cent pro SMS) nicht wirklich hoch, lohnt sich ein Gebühreneinspruch nicht – allein ein eingeschriebener Brief kostet bereits mehr als zwei Euro. Ebenso ist es unter Umständen nicht möglich, die Streitschlichtungsstelle der Regulierungsbehörde anzurufen, da ein Schlichtungsverfahren unter einer strittigen Summe von 20 Euro gar nicht erst eingeleitet wird.

Aber selbst wenn man dahinter kommen sollte, dass es sich um einen ungerechtfertigten Rechnungsposten handelt und man Einspruch erhebt, werden Konsumenten von den Netzbetreibern häufig abgewiesen. Mit der einfachen Begründung, der Konsument solle sich an den Diensteanbieter wenden.

Der tatsächlich hinter den SMS stehende Anbieter ist kaum ausfindig zu machen. Vor allem dann nicht, wenn das Unternehmen bzw. die dahinter stehende Person anonym im Ausland sitzt und eine Nummer verwendet, die auch noch von vielen anderen Diensteanbietern genutzt wird.

Dass es keine Hexerei ist, sich anonym zu halten und Geld zu kassieren, hat das kleine Experiment der AK-Konsumentenberater eindrucksvoll bewiesen.

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