Präsenz- und Zivildienst
Der Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst unterbricht ein Lehrverhältnis. Alle Unterbrechungen der Lehrzeit im Ausmaß von über vier Monaten werden nicht auf die Lehrzeit angerechnet. Die Ableistung des Präsenz-, Ausbildungs-, oder Zivildienstes kann nicht aufgeschoben werden, wenn die Lehrzeit nicht vor dem Einberufungstermin endet oder die Lehrabschlussprüfung noch nicht abgelegt wurde. Allerdings ist es natürlich möglich eine etwaige Lehrabschlussprüfung auch während der Zeit des Präsenz-, Ausbildungs-, oder Zivildienstes abzulegen. Von der Einberufung zum Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst ist der/dem Lehrberechtigten/Arbeitgeber/in unverzüglich Mitteilung zu machen (Kündigungs- und Entlassungsschutz bis ein Monat nach Ableistung des Präsenz-, Ausbildungs-, oder Zivildienstes).
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