Vermeintliche Gratis-Angebote im Internet sorgen derzeit für hunderte Beschwerden bei der AK Konsumentenberatung.

Das Internet bietet zahlreiche Möglichen, sich die Zeit zu vertreiben. So kann man unter anderem seine Lebenserwartung berechnen oder den IQ testen lassen. Zahlreiche Konsumenten staunten nicht schlecht als im Anschluss an das Ausfüllen eines derartigen Tests ein Inkassoschreiben ins Haus flatterte. Wer sich beispielsweise auf den Seiten www.iqfight.de oder www.lebenserwartung.de eingeloggt hat, erhielt vor einiger Zeit noch Post von der Kanzlei Höller, heute von Rechtsanwältin Katja Günther.

Den Konsumenten war nicht bewusst, dass sie durch die Anmeldung auf der Internetseite einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen haben. Das Konsumentenschutzgesetz schützt Konsumenten vor voreiligen Vertragsabschlüssen im Internet. So muss man bei vielen Internetgeschäften deutlich über die Möglichkeit, dass man vom Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist zurücktreten kann, informiert werden. Erfolgt diese Belehrung nicht, beträgt die Frist drei Monate. Weiters muss ein Verbraucher über den Preis klar und verständlich informiert werden. Da dies auf besagten Internetseiten nicht der Fall ist, kann der Vertrag zusätzlich wegen Irreführung angefochten werden.

Was ist zu tun?

Ist man selbst Opfer einer Internet-Abzocke geworden, so findet man auf der Homepage der AK-Vorarlberg http://www.ak-vorarlberg.at alle notwendigen Musterbriefe und Informationen, wie man sich zu verhalten hat. Wichtig ist, Ruhe bewahren, den auf der AK Homepage befindlichen Musterbrief eingeschrieben abschicken und nicht bezahlen.

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