Pflege: Gesellschaft profitiert

Die Pflege hilfsbedürftiger Menschen in ihrem häuslichen Umfeld ist eine äußerst wichtige und wertvolle Arbeit, die hauptsächlich von Frauen geleistet wird. Diese Aufgabe erfordert von den pflegenden Angehörigen viel Einsatz und Verzicht auf berufliche und persönliche Entfaltungsmöglichkeiten. Neben der Unterstützung durch die Hauskrankenpflege und die mobilen Hilfsdienste möchten wir den pflegenden Angehörigen mit unserer Aktion „Erholungsurlaub für pflegende Angehörige“ eine zusätzliche Entlastung anbieten.

Unser Ziel ist es, den Pflegenden im Rahmen eines einwöchigen Gratisaufenthalts in einem Vorarlberger Kurhaus die Möglichkeit zur körperlichen und seelischen Regeneration zu bieten. Diese Aktion ist auch ein kleines Dankeschön für deren wertvolle Arbeit, von der die gesamte Gesellschaft profitiert.

Die Aktion „Hilfe für die Helfenden“ ist ein Angebot des Landes Vorarlberg, der AK Vorarlberg, der Vorarlberger Gebietskrankenkasse, der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter.

Das wird geboten

Pflegende Angehörige haben die Möglichkeit, an einem kostenlosen Erholungsaufenthalt im Kurhotel Rossbad
in Krumbach teilzunehmen.

Das Angebot umfasst:

  • Aufenthalt auf Basis Vollpension im Doppelzimmer oder Einzelzimmer nach Verfügbarkeit (Einzelzimmeraufschlag für Zimmer Rustika 24 € bzw. für Zimmer Flair 60 € pro Woche; Aufzahlung direkt im Hotel)
  • Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme, die insbesondere auch eine Hilfestellung für die pflegerische Arbeit und den Umgang mit der psychischen Belastung bietet.
  • Inanspruchnahme von Anwendungen im Kneippkurhaus nach freier Wahl im Ausmaß von 150 €.

Kurhotel Rossbad in Krumbach, Bregenzerwald

Das „Rossbad“ in Krumbach ist ein Platz fern vom Alltag, in dem Gastlichkeit und Service groß geschrieben werden. Erholen Sie sich in der Oase für Kneipp & Vollwert und erleben Sie ein völlig neues Körpergefühl.

Voraussetzungen für die Teilnahme sind

  • Sie pflegen seit mindestens einem halben Jahr eine verwandte Person der Pflegestufe 3 oder höher.
  • Sie selbst sind bei der Vorarlberger Gebietskrankenkasse (VGKK) oder bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) versichert bzw. sind bei der VGKK, SVA oder der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) als anspruchsberechtigte/r Angehörige/r mitversichert.
  • Sie sind mit der zu pflegenden Person verwandt. Dazu zählen neben Verwandtschaft in gerader Linie Ehegatten, Lebensgefährten, Wahl-, Stief- und Pflegekinder, Geschwister, Schwager und Schwägerinnen sowie Schwiegerkinder und Schwiegereltern.
  • Sie sind bereit, einen Selbstkostenbeitrag von 50 € zu leisten – erst die Einzahlung des Selbstbehaltes gilt als fixe Anmeldung.

Flankierende Hilfestellung

Wenn Sie für die Zeit des Erholungsaufenthaltes einen Pflegeersatz benötigen, wenden Sie sich an das örtlich zuständige Pflegeheim. Über den Zugriff auf die „Bettenbörse“ im Internet kann jedes Pflegeheim auch Urlaubsbetten in einem anderen Vorarlberger Pflegeheim suchen, wenn die eigenen Urlaubsbetten bereits belegt sind. Die Heimleitungen informieren auch gerne über das Procedere der Beantragung und die Zahlungsmodalitäten.

Unterstützung für pflegende Angehörige

Ein Zuschuss zu den Kosten für die Ersatzpflege ist unter folgenden Voraussetzungen durch das Bundessozialamt, Landesstelle Vorarlberg möglich:

  • Pflege eines nahen Verwandten
  • Gepflegter ist Bezieher von Pflegegeld der Stufe 4 oder höher
  • Hauptpflegeperson seit mindestens 1 Jahr
  • mindestens 1 Woche verhindert (wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen wichtigen Gründen)
  • Vorliegen einer sozialen Härte (Einkommensgrenze)

    Bei Demenzerkrankungen kann eine Unterstützung bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen unabhängig von der Pflegegeldstufe gewährt werden.

Auskunft
Herr Alfred Widtmann, Telefon 05 9988 - 7235
oder Frau Maria Böhler, Telefon 05 9988 - 7223
Bundessozialamt, Landesstelle Vorarlberg,
Bregenz, Rheinstraße 32

Die neuen Termine für das Jahr 2012

1: 15.01. - 21.01.2012
2: 05.02. - 11.02.2012
3: 04.03. - 10.03.2012
4: 22.04. - 28.04.2012
5: 29.04. - 05.05.2012
6: 03.06. - 09.06.2012
7: 08.07. - 14.07.2012
8: 26.08. - 01.09.2012
9: 02.09. - 08.09.2012
10: 14.10. - 20.10.2012

Anmeldungen und weitere Informationen:

Das Antragsformular ist diesem Folder beigefügt und kann bei der AK Vorarlberg angefordert bzw. über das Internet unter www.ak-vorarlberg.at heruntergeladen werden.

Für nähere Auskünfte steht in der Arbeiterkammer Feldkirch, Widnau 2 – 4, 6800 Feldkirch, Frau Evelyne Kaufmann, Telefon 050/258-4216, evi.kaufmann@ak-vorarlberg.at zur Verfügung.

Dem Antrag ist beizulegen:

- der letzte Bescheid über die Zuerkennung des Pflegegeldes (Kopie)

Die Anträge werden nach Maßgabe der freien Plätze behandelt. Diese gemeinsame Aktion des Landes Vorarlberg, der AK Vorarlberg, der Vorarlberger Gebietskrankenkasse, der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter kann grundsätzlich nur einmal pro Jahr in Anspruch genommen werden. Falls ein Turnus überbucht ist, werden jene Teilnehmer berücksichtigt, die nicht bereits 2 x während der letzen 5 Jahre am Erholungsurlaub teilgenommen haben. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung des kostenlosen Erholungsurlaubs.

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