Wechsel im Pensionssystem kostet 15 Milliarden Euro!

In Österreich ist es prinzipiell möglich, zwischen den unterschiedlichen berufsständisch organisierten Pensionssystemen zu wechseln. Dass nun im großen Stil Beamtinnen ins ASVG-System wechseln sollen, sorgt für Aufregung. Denn einerseits steckt dahinter offenbar (wahl-)politisches Kalkül, andererseits käme es zu einer immensen finanziellen Belastung der ASVG-Versicherten. Die Arbeiterkammer wehrt sich deshalb massiv dagegen.

Das österreichische Pensionssystem ist einem permanenten Wandel unterworfen. Viele Veränderungen erfolgten im Konsens einer kontinuierlichen Anpassung an Demografie und Arbeitswelt. Kapriolenhaft wird es allerdings, wenn das so genannte Sozialrechtsänderungsgesetz 2010 (SRÄG 2010) wie geplant beschlossen wird. Es würde nämlich (bisherige) Beamtinnen gravierend bevorzugen: Sie müssten nicht bis zum 60. Lebensjahr auf eine Beamtenpension warten, sondern bei einem Wechsel ins ASVG-System bereits mit 55 bzw. 57 den Ruhestand mit 100 Prozent Pensionsanspruch antreten.

Entgegenkommen inkl. „Golden Handshake“

„Entdeckt“ wurde diese Möglichkeit in der Stadt Wien, wo im Herbst gewählt wird. Innerhalb eines Monats wurden bereits über 100 Anträge auf einen Systemwechsel gestellt. Für die Stadt Wien bedeutet das: Sie erspart sich durch das vorzeitige Ausscheiden dieser Mitarbeiterinnen enorme Personalkosten. Angeblich wird dieses „Entgegenkommen“ noch mit einem „Golden Handshake“ durch die Stadt versüßt. Die fragwürdige Wechselmöglichkeit „ist jedoch kein reines Wiener Problem“, sagt AK-Direktor Rainer Keckeis, „sondern betrifft alle Bundesländer“.

Schwindlige Regelung ermöglicht Spielräume

Zwar soll dem Ganzen theoretisch ein Riegel vorgeschoben werden: Vor der Auszahlung der ersten Pension müsste jemand mindestens fünf Jahre in die entsprechende Pensionskasse eingezahlt haben. Allerdings wird dies durch eine Schlussbestimmung im SRÄG 2010 völlig konterkariert: Um nicht in die Fünfjahres-Regelung zu fallen, genügt es einen in der Zukunft beabsichtigten Austritt (ohne konkrete Zeitangabe) aus dem alten Pensionssystem bis zu jenem Tag zu erklären, an dem das SRÄG im Bundesgesetzblatt kundgemacht wird.

Resolution gegen umstrittene Übergangsbestimmung

Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer hat deshalb eine Resolution beschlossen, die von allen Fraktionen verabschiedet wurde. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, die umstrittene Übergangsbestimmung aus der Regierungsvorlage zu entfernen. Experten der Pensionsversicherungsanstalt haben ausgerechnet, dass das andernfalls die ASVG-Pensionskasse bis zu 15 Milliarden Euro (!) kosten wird – je nachdem, wie viele wechseln und wie lange sie in Pension sind. „Ein heller, durch nichts zu rechtfertigender Wahnsinn!“, poltert AK-Präsident Hubert Hämmerle: „Im Verhältnis dazu sind die Kosten der ,Hacklerregelung’ für jene, die 45 Jahre oft körperlich hart gearbeitet haben, ein Klacks.“

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