Mehr Entscheidungsfreiheit für Pensionsversicherte

Nicht erst diese Regierung sorgt durch ständige Diskussionen über das gesetzliche Pensionssystem zu großer Verärgerung in der Bevölkerung. Auch die Versprechen für mehr Gerechtigkeit und eine Harmonisierung der Pensionssysteme wurden nie eingehalten. Für AK-Direktor Rainer Keckeis wäre es jetzt an der Zeit, das System einfacher, durchschaubarer und gerechter zu machen.

Österreich hat tatsächlich eines der kompliziertesten Pensionssysteme der Welt, das selbst für ausgewiesene Experten nur noch schwer zu durchschauen ist. Deshalb schlägt die AK Vorarlberg vor, den entscheidenden Schritt zu Harmonisierung aller Pensionssysteme sowie einer deutlichen Vereinfachung jetzt anzupacken.

Besserer Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer

Statt an dem gesetzlich normierten Pensionsalter 65 krampfhaft festzuhalten, obwohl kaum ein Versicherter bis dahin arbeiten kann, wäre es laut AK-Direktor Rainer Keckeis weit sinnvoller, eine einheitliche Korridorpension zwischen 60 und 70 einzurichten. „Innerhalb dieses Rahmens kann jeder Versicherte selbst entscheiden, wann er in den Ruhestand treten will. Das wäre leicht realisierbar und auch für die Betroffenen verständlich, wenn – und das ist eine der Voraussetzungen – klare versicherungsmathematische Abschläge eingeführt werden und gleichzeitig ein verstärkter Kündigungsschutz für ältere Arbeiternehmer aufgebaut wird, “ stellt Keckeis klar. Nur damit haben die Arbeitnehmer eine echte Entscheidungsfreiheit bezüglich des Pensionsantritts, ist Direktor Keckeis überzeugt.

AK Modell für mehr Gerechtigkeit

Der Vorschlag der AK Vorarlberg sieht vor, dass der jährliche Steigerungsbetrag für die ersten 40 Versicherungsjahre wie bisher 1,78 Prozent beträgt. Das führt zu einer Pension von 71,2 Prozent der Bemessungsgrundlage. Wer weiterarbeitet, soll mit einem Steigerungsbetrag von fünf Prozent jährlich belohnt werden, was nach 45 Jahren zu einer Pension von 96,2 Prozent der Bemessungsgrundlage führt. Wer noch länger arbeitet, kann eine maximale Pension von 100 Prozent der Bemessungsgrundlage (nach Abzug der Abschläge) erreichen. Der Pensionseintritt mit 65 wäre wie bisher abschlagsfrei. Zwischen 60 und 65 würden versicherungsmathematische Abschläge eingeführt (Details siehe Artikel „Abschläge“) die garantieren, dass der vorzeitige Pensionsantritt zu keiner Kostenbelastung für den Steuerzahler führt.

Schwerarbeiterspension integrieren

Zulagen für Schwerarbeit sollen künftig in das einheitliche Pensionssystem einbezahlt werden, was die Bemessungsgrundlage für die betroffenen Personen verbessert (dieser Teil der Bemessungsgrundlage sollte abschlagsfrei in die Pensionsberechnung einfließen) und ihnen so den Pensionsantritt erleichtert. Die bestehende Schwerarbeiterregelung könnte somit ersatzlos auslaufen. „Klar muss aber auch sein, dass ein Pensionsantritt unter 65 erst dann möglich sein kann, wenn die Pension zumindest die Höhe der Ausgleichszulage erreicht,“ stellt Direktor Keckeis klar.

Abschaffen der Zuverdienstgrenzen

Wieso Beamte im Ruhestand unbeschränkt dazuverdienen können, ASVG-Versicherte aber nicht, ist unverständlich und ungerecht. Deshalb fordert die AK die ersatzlose Streichung dieser Einschränkung. Wer einen Pensionsanspruch erworben hat, soll diesen erhalten und wenn er will, später noch dazuverdienen. Allerdings nur zu den für alle geltenden Verpflichtungen aus dem Steuer- und Sozialversicherungsrecht. Lediglich wer schon 100 Prozent der Bemessungsgrundlage in der Pensionsversicherung erworben hat, soll von der Beitragspflicht in die Pensionsversicherung befreit werden, weil er ja auch keine Ansprüche mehr erwerben kann.

Wirtschaft und öffentliche Hand gefordert

Die Wirtschaft hat es bislang sträflich vernachlässigt, den arbeitenden Menschen die Möglichkeit zum Arbeiten bis zum gesetzlichen Pensionsalter zu bieten. Wenn die Wirtschaft in ihrer Forderung nach einer Anhebung des faktischen Pensionsalters glaubhaft bleiben will, dann müssen auch die Rahmenbedingungen geschaffen werden. Theoretische Konzepte aber auch praktische Beispiele dafür gibt es bereits genug, es fehlt bei uns lediglich der Wille zur Umsetzung, verweist Keckeis auf beispielhafte Aktivitäten in Skandinavien zum diesem Thema. Dass die öffentliche Hand durch verschiedenste Frühpensionierungsaktionen diesbezüglich jede Glaubwürdigkeit verspielt hat, hat sie sich selbst zuzuschreiben. Aber auch große Privatbetriebe wie beispielsweise Banken oder auch der ORF haben in den letzten Jahren alles getan, um ältere Arbeitnehmer in die Frühpension zu entsorgen.

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