Neues Insolvenzrecht lässt auch Mitarbeitern mehr Chancen
-
|
Mehr
Die im Nationalrat einstimmig beschlossene Novelle des Insolvenzrechts betrifft zwar primär die Chefetage, sekundär ergeben sich aber auch für Arbeitnehmer Änderungen, wenn das Gesetz mit 1. Juli in Kraft tritt.
Kreist der Pleitegeier über einer Firma, liegt der Gedanke an Flucht nahe. Schon in der Vergangenheit hatten Arbeitnehmer – unter bestimmten Voraussetzungen – die Möglichkeit durch den so genannten berechtigten vorzeitigen Austritt die Firma zu verlassen, ohne um Ihre Ansprüche umzufallen. Mit der Änderung des Insolvenzrechts kommen nun neue Voraussetzungen dazu bzw. wird durch die Zusammenführung von bisherigen Konkurs- und Ausgleichsverfahren die rechtliche Struktur übersichtlicher. „Die Arbeitnehmer können in Zukunft auf eine Insolvenz flexibler reagieren“, erklärt der AK-Insolvenzrechtsexperte Dr. Michael Simma, „wichtig bleibt aber auch nach wie vor, sich vor einer Entscheidung auf jeden Fall mit einem rechtskundigen Experten der AK Vorarlberg zu besprechen.“
Grundgedanke „Retten statt zerschlagen“
Denn komplex bleibt die Materie auch nach der Novelle. Sie steht unter der Überschrift „Retten statt zerschlagen“. Der Grundgedanke ist, dass möglichst viele angeschlagene Firmen saniert werden können statt in die Pleite geschickt zu werden. Dazu war bisher eigentlich der Ausgleich gedacht, bei dem die Firma mindestens 40 Prozent der Schulden bezahlen musste. In der Praxis war das allerdings totes Recht, so Simma, weil es meist von vornherein auf ein Konkursverfahren mit Zwangsausgleich und einer Quote von „nur“ 20 Prozent hinauslief. Ab der Jahresmitte gibt es nur noch ein einheitliches Insolvenzverfahren, das gewissermaßen eine Mischform aus Ausgleich und Konkurs darstellt.
Schon die Namensgebung „Sanierungsverfahren“ legt die Absicht des Gesetzgebers klar, dem maroden Unternehmen nach Möglichkeit aus der Patsche zu helfen und somit auch Arbeitsplätze zu retten. Es gibt eine Reihe an Erleichterungen, die die Unternehmer motivieren soll, selbst eine Insolvenz zu beantragen, solange eine Rettung noch möglich ist.
Arbeitnehmerrechte bleiben erhalten
Ob durch die Gesetzesänderung die Zahl der Firmenschließungen tatsächlich gesenkt werden kann, bleibt abzuwarten. Darüber sind sich auch die Juristen uneinig. Sicher ist: Die Arbeitnehmerrechte bleiben auch im neuen Rahmen in vollem Umfang aufrecht.
-
|
Mehr
Beratung & Kontakt
