Neue Rechte für Kreditnehmer

Ab sofort bringt das neue Verbraucherkreditgesetz eine Reihe Verbesserungen für KreditnehmerInnen. Das Verbraucherkreditgesetz gilt für Kredite ab einem Betrag von 200 Euro. Sonderregelungen gibt es zu Hypothekarkrediten, Kontoüberziehungen, Finanzierungsleasing und Teilzahlungsgeschäften.

Grundsätzlich gelten die meisten Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetz nur für neu abgeschlossene und nicht für bestehende Kreditverträge. Es gibt darüber hinaus auch Übergangsbestimmungen, sodass alle gesetzlichen Neuerungen erst für Verträge, die ab 1. November 2010 abgeschlossen werden, wirksam sind.

Die Grundlage für das neue österreichische Gesetz ist die EU-Verbraucherkreditrichtlinie.

Mehr Klartext beim Zinssatz

Künftig gibt es mehr Klartext beim Zinssatz in der Werbung. Ein „Trick“ besteht darin, nicht den so genannten Effektivzins auszuweisen, sondern den Nominalzins. Letzterer enthält aber nicht die Gesamtkosten des Kredits. Das neue Gesetz schreibt vor, dass bei jeglicher Zahlenwerbung auch der Effektivzins klar und prägnant angegeben werden muss. Außerdem müssen mehr Kosten als früher in den Effektivzins eingerechnet werden. Sie als KreditnehmerIn können dann leichter erkennen, was der Kredit wirklich kostet.

Besserer Schutz vor irreführenden Angeboten

Sie als KonsumentIn werden besser vor irreführenden Angeboten geschützt. Bei niedrigen Fixzinsen, die nur am Anfang gelten, muss nun auch auf den später geltenden – meist höheren – variablen Zinssatz verwiesen werden. Bisher haben findige Kreditgeber diese Information all zu oft unter den Tisch fallen lassen. Um grundsätzlich zu verhindern, dass KundInnen durch Zahlenwerbung in die Irre geführt werden, müssen Zinssätze und sonstige wichtige Angaben anhand eines Beispiels erklärt werden.

Völlig neu eingeführt wurde ein Rücktrittsrecht

Nun können Sie innerhalb von 14 Tagen von einem bereits abgeschlossenen Kreditvertrag zurücktreten – und zwar ohne Angabe von Gründen. Die Rücktrittsfrist beginnt erst dann zu laufen, wenn der Kreditvertrag alle gesetzlichen Mindest-Informationen enthält. An Kosten dürfen nur jene Zahlungen in Rechnung gestellt werden, die der Kreditgeber an öffentliche Stellen entrichtet hat und dort nicht mehr zurückverlangen kann. Selbstverständlich gilt dies nur, wenn noch kein Geld überwiesen wurde.

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