Neue Rechte für Kreditnehmer
-
|
Mehr
Ab sofort bringt das neue Verbraucherkreditgesetz eine Reihe Verbesserungen für KreditnehmerInnen. Das Verbraucherkreditgesetz gilt für Kredite ab einem Betrag von 200 Euro. Sonderregelungen gibt es zu Hypothekarkrediten, Kontoüberziehungen, Finanzierungsleasing und Teilzahlungsgeschäften.
Grundsätzlich gelten die meisten Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetz nur für neu abgeschlossene und nicht für bestehende Kreditverträge. Es gibt darüber hinaus auch Übergangsbestimmungen, sodass alle gesetzlichen Neuerungen erst für Verträge, die ab 1. November 2010 abgeschlossen werden, wirksam sind.
Die Grundlage für das neue österreichische Gesetz ist die EU-Verbraucherkreditrichtlinie.
Mehr Klartext beim Zinssatz
Künftig gibt es mehr Klartext beim Zinssatz in der Werbung. Ein „Trick“ besteht darin, nicht den so genannten Effektivzins auszuweisen, sondern den Nominalzins. Letzterer enthält aber nicht die Gesamtkosten des Kredits. Das neue Gesetz schreibt vor, dass bei jeglicher Zahlenwerbung auch der Effektivzins klar und prägnant angegeben werden muss. Außerdem müssen mehr Kosten als früher in den Effektivzins eingerechnet werden. Sie als KreditnehmerIn können dann leichter erkennen, was der Kredit wirklich kostet.
Besserer Schutz vor irreführenden Angeboten
Sie als KonsumentIn werden besser vor irreführenden Angeboten geschützt. Bei niedrigen Fixzinsen, die nur am Anfang gelten, muss nun auch auf den später geltenden – meist höheren – variablen Zinssatz verwiesen werden. Bisher haben findige Kreditgeber diese Information all zu oft unter den Tisch fallen lassen. Um grundsätzlich zu verhindern, dass KundInnen durch Zahlenwerbung in die Irre geführt werden, müssen Zinssätze und sonstige wichtige Angaben anhand eines Beispiels erklärt werden.
Völlig neu eingeführt wurde ein Rücktrittsrecht
Nun können Sie innerhalb von 14 Tagen von einem bereits abgeschlossenen Kreditvertrag zurücktreten – und zwar ohne Angabe von Gründen. Die Rücktrittsfrist beginnt erst dann zu laufen, wenn der Kreditvertrag alle gesetzlichen Mindest-Informationen enthält. An Kosten dürfen nur jene Zahlungen in Rechnung gestellt werden, die der Kreditgeber an öffentliche Stellen entrichtet hat und dort nicht mehr zurückverlangen kann. Selbstverständlich gilt dies nur, wenn noch kein Geld überwiesen wurde.
-
|
Mehr
So kontaktieren Sie uns
AK Vorarlberg
Widnau 2-4
6800 Feldkirch
Telefon 050/258-0
Fax 050/258-1001
kontakt@ak-vorarlberg.at
Unsere Kontaktzeiten
Montag bis Donnerstag
8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
Freitag
8 bis 12 Uhr
Geschäftsstellen
Bregenz 050/258-5000
Dornbirn 050/258-6000
Bludenz 050/258-7000
