Negativsteuer

Bis zu einem Einkommen von ca. 1.100 € brutto monatlich (Stand 2010) bezahlst du als Lehrling keine Lohnsteuer. Du kannst jedoch einen Teil deiner Sozialversicherungsbeiträge zurückfordern. Dann bekommst du bis zu 110 € rückerstattet. Wenn du also für deine Lehrlingsentschädigung keine Steuer bezahlen musst, erhältst du vom Finanzamt Geld zurück!

Neu ab 2008 - Pendlerzuschlag

Wenn dein Weg zur Arbeit mindestens 20 km pro Strecke beträgt, dann nütze den neuen Pendlerzuschlag! Er bringt dir eine höhere Steuergutschrift (höchstens 240 €).

Das Pendlerpauschale und den Pendlerzuschlag gibt es aber nur dann, wenn für dich tatsächlich Fahrtkosten anfallen.

Bei Fragen zum Ausfüllen helfen wir dir gerne weiter (T 050 258-2300). Das ausgefüllte Formular (L1) direkt ans Finanzamt schicken!

Wichtig: Den Antrag kannst du bis zu 5 Jahre rückwirkend stellen (Formular L1).

Neu ab 2010

Das Finanzamt nimmt keine kopierten Formulare mehr entgegen – nur originale Formulare oder Anträge über Finanzonline! Antragsformulare für 2010 (L1/2010) bitte direkt beim zuständigen Finanzamt anfordern.

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