EU macht Rückzieher bei Nährwertprofilen
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Das von der AK unterstützte EU-Konzept der Nährwertprofile wird grundlegend geändert und abgeschwächt. Nicht nur Grundnahrungsmittel sollen nun komplett von den Nährwertprofilen ausgenommen werden, sondern z. B. auch Hustenbonbons.
Seit über zwei Jahren erarbeitet die EU-Kommission im Rahmen einer Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln („Health Claims“) Vorschläge für so genannte Nährwertprofile, die sicherstellen sollen, dass das, was auf der Verpackung steht, auch wirklich zutrifft. Viele Lebensmittel werden als fettarm, zuckerfrei, ballaststoffreich oder gut für die Abwehrkräfte bezeichnet oder mit nicht belegbaren „Wohlfühlaussagen“ (fördert Ihr Wohlbefinden, tut der Seele gut, etc.) beworben. Diese Angaben entsprechen aber viel zu selten der Wirklichkeit.
Die Kommission wurde beauftragt, zu definieren, wie ein Produkt zusammengesetzt sein muss, damit es als gesund beworben werden darf. Für Produkte, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, weil sie zu süß, zu fett und/oder zu salzig sind, darf keine Gesundheitswerbung gemacht werden. Die Arbeiterkammer hat das Konzept der Nährwertprofile unterstützt, weil dies die Verbraucher vor Täuschung und Irreführung schützen würde.
Nach zahlreichen und massiven Protesten seitens der Industrie hat die Kommission nun einen Rückzieher gemacht. Die Nährwertprofile werden in deutlich abgeschwächter und verwässerter Form vorgelegt werden.
Regionale Spezialitäten ausgenommen
Das neue Konzept sieht deutlich abgeschwächte Nährwertprofile mit vielen Ausnahmen vor. Aus österreichischer Sicht besonders interessant: Alle dunklen Brotsorten, die einen Ballaststoffanteil von mindestens drei Prozent haben, sollen von den Nährwertprofilen ausgenommen werden. Auch Obst, Gemüse, Fleisch, Fisch, Milch und Eier sind nicht mehr betroffen.
Hustenbonbons dürfen weiterhin ‚gut für Hals und Rachen‘ sein. Den übermäßig hohen Zuckergehalt müssen die Hersteller der Bonbons nun nicht erwähnen. Sogar für Kekse soll es eine eigene Kategorie geben, so dass sie noch mit ihrem Ballaststoffanteil werben dürfen.
Diskussionsbedarf herrscht nach wie vor bei Milchprodukten vor, weil unklar ist, bis zu welchem Verarbeitungsgrad man sie als solche gelten lassen und von der Regelung ausnehmen will. Bei Käse und Wurstwaren streitet man sich noch über den zulässigen Salzgehalt, und auch der Umgang mit Mayonnaise und Fertigsoßen ist noch nicht geklärt.
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