Maturanten werden abkassiert
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Eine Woche lang Party, Strand, Sonne und Meer. Die Maturareise ist für alle Schüler/innen der krönende Abschluss vor dem Uni-Start bzw. Berufsalltag. Dieser Freude werden derzeit jedoch viele Maturanten beraubt. Begründung: Der bekannte Maturareise-Veranstalter „mission2beach“ fordert nachträglich 25 bzw. 45 Euro für einen angeblichen Flugzuschlag.
Die Wellen bei den Vorarlberger Maturanten gehen hoch. Nach Abschluss der Maturareise flatterte vom Reiseveranstalter „mission2beach“ für viele eine Nachforderung zur bereits geleisteten Gesamtsumme ins Haus. Der Brief beinhaltet eine Rechnung, die als Endabrechnung bezeichnet wird, wobei eine Nachzahlung von 25 bzw. 45 Euro – für den Flugzuschlag – geleistet werden muss. „mission2beach“ behauptet darin, die Maturanten seien verpflichtet diesen Betrag zu zahlen, da im Prospekt angegeben sei, dass Zuschläge des Veranstalters noch verrechnet würden.
„Diese Vorgehensweise ist nicht zulässig, da die Maturanten den gesamten Reisepreis schon längst bezahlt haben. Es gibt im Konsumentenschutzgesetz eine klare Regelung, wonach ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Reisetermin das festgelegte Entgelt nicht erhöht werden darf“, betont Dr. Karin Hinteregger von der Konsumentenberatung der AK Vorarlberg.
Unser Tipp
Betroffenen wird daher geraten, die Rechnung nicht zu bezahlen und dies schriftlich der Firma mitzuteilen. (Musterbrief steht unter www.ak-vorarlberg.at zum Download bereit)
Bestimmt werden auch nächstes Jahr wieder Reiseanbieter Kontakt mit den Maturaklassen unseres Landes aufnehmen und unzählige verlockende Angebote anpreisen. Damit bei den Buchungen nichts schiefgeht, sollten einige Punkte unbedingt beachtet werden:
- Die Schüler/innen sollten sich mit der Buchung Zeit lassen bzw. sich nicht unter Zeitdruck setzen lassen.
- Preise und Leistungen der verschiedenen Anbieter sollten genau verglichen werden.
- Die versprochenen Leistungen am besten schriftlich in einem Vertrag festhalten. Auf der Buchungsbestätigung sollten alle Bestandteile der Buchung aufscheinen.
- Die nachträgliche Verrechnung eines Flugzuschlages oder Ähnlichem ist nicht zulässig.
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