Lehrlingsentschädigung
Die Lehrlingsentschädigung gebührt dem Lehrling ab Beginn des Lehrverhältnisses. Zu deren Bezahlung ist der/die Lehrberechtigte verpflichtet.
Die Höhe dieser Lehrlingsentschädigung regelt der jeweils anzuwendende Kollektivvertrag. Wenn keine allgemeine Regelung der Lehrlingsentschädigung durch einen Kollektivvertrag vorliegt, ist die Höhe im Lehrvertrag zu vereinbaren.
Abhängig vom Kollektivvertrag gebührt dem Lehrling ebenso Weihnachtsremuneration und Urlaubszuschuss. Die Lehrlingsentschädigung gebührt ebenfalls für die Dauer der Unterrichtszeit in der Berufsschule.
Kosten für Internat
Die Kosten des Internats zahlt der Lehrberechtigte für dich, dafür kann er aber die Lehrlingsentschädigung einbehalten. Sind die Internatskosten höher als deine Lehrlingsentschädigung, darf dir der Differenzbetrag nicht angerechnet werden, sind die Internatskosten niedriger erhältst du den Rest ausbezahlt.
Im Kollektivvertrag können für dich günstigere Regelungen vorgesehen sein (z. B. Handel, Metallgewerbe etc.).
Suchst du dir eine private Unterkunft bei der Berufsschule, braucht dir dein Lehrberechtigter keine Kosten ersetzen, muss dir aber deine Lehrlingsentschädigung weiter bezahlen.
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