Lehrabschlussprüfung
Zweck der Lehrabschlussprüfung ist es, festzustellen, ob sich der Lehrling im betreffenden Lehrberuf die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse angeeignet hat und in der Lage ist, Tätigkeiten selbst fachgerecht auszuführen.
Die Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle Lehrlinge am Ende ihrer Lehrzeit die Lehrabschlussprüfung ablegen können. Die Lehrabschlussprüfung kann im erlernten oder in einem verwandten Lehrberuf abgelegt werden. Die Prüfung gliedert sich in eine schriftlich-theoretische und in eine praktische Prüfung, wobei die theoretische Prüfung entfällt, wenn die letzte Klasse Berufsschule erfolgreich abgeschlossen wurde. Tritt ein Lehrling während seiner Lehrzeit oder Weiterverwendungszeit erstmals zur Lehrabschlussprüfung an, so sind die notwendigen Prüfungsmaterialien zur Verfügung zu stellen. Die zu bezahlende Prüfungstaxe muss der/die Lehrberechtigte für den ersten Antritt während der Lehrzeit oder in der Weiterverwendungszeit tragen.
Ausnahmsweise Zulassung
Ein Antrag auf ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung kann gestellt werden, wenn keine Lehre absolviert wurde, aber belegt werden kann, dass auf andere Weise die im betreffenden Lehrberuf notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse erworben wurden (entsprechend lange Anlerntätigkeit, sonstige Praxiszeiten, Besuch entsprechender Kursmaßnahmen) und das 18. Lebensjahr vollendet wurde.
Der Antrag kann auch gestellt werden, wenn das Lehrverhältnis nach Zurücklegung von mindestens der Hälfte der für den Lehrberuf festgesetzten Lehrzeit (inkl. Anrechnungszeiten/Lehrzeitersatz) aufgelöst wurde und keine Möglichkeit besteht, einen Lehrvertrag für die restliche Dauer der Lehrzeit abzuschließen. Dabei darf der Prüfungstermin aber nicht früher festgesetzt werden, als er unter der Annahme der Absolvierung eines Lehrverhältnisses nach Beendigung der Schulpflicht hätte liegen können. Behinderte Personen, die im Zuge ihrer Rehabilitation ausgebildet werden, können ohne Rücksicht auf das genannte Mindestalter zur Prüfung zugelassen werden.
Fotogalerien
- Regionalpolitik
- Neujahrsempfang 2011
- AK-Charity Race 2010
- Eröffnung
- Bibliothek
- Schiffsausflug 2010
- Kegeln 2010
- Neujahrsempfang 2010
- Recht und Steuern rund ums Kind
- AK-Charity Race 2009
- Arbeitnehmertag 17.9.2009
- AK Kegelfinale 16.5.2009
- BGF 27.5.2009
- Schiffsausflug 26. Mai 2009
- Vollversammlung 19.5.2009
- Rückblick Preventa 2009
- Total Genial Finale
- Rückblick Frühjahrsmesse 2009
- Vollversammlung 26.2.09
- AK-Wahl 2009
- Konsumentenschutz für Alle
- AK-Charity Race 2008
So könnt ihr uns erreichen
Lehrlings- und Jugendabteilung
der AK Vorarlberg
Widnau 2-4
6800 Feldkirch
Telefon 050/258-2300
Fax 050/258-2301
info@akbasics.at
Unsere Kontaktzeiten
Montag bis Donnerstag
8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
Freitag
8 bis 12 Uhr
Geschäftsstellen
Bregenz 050/258-5000
Dornbirn 050/258-6000
Bludenz 050/258-7000



