Kündigungen: Besserer Schutz für Arbeitnehmer gefordert
-
|
Mehr
Dienstnehmer ohne jegliche Angabe von Gründen kündigen, Arbeitnehmer ohne schriftlichen Vertrag anstellen oder Kündigungsfristen von lediglich einer Woche – Solchen Regelungen möchte die AK Vorarlberg einen Riegel vorschieben. Dass auch humanere Methoden möglich sind, beweisen unsere deutschen Nachbarn.
Kündigungen in Zukunft begründen
„In Deutschland kann der Arbeitgeber kann nicht einfach aus einer Laune heraus ein Dienstverhältnis auflösen, sondern muss dies – wenn nötig auch vor Gericht – begründen“, so AK-Präsident Hubert Hämmerle. Unter diesem Gesichtpunkt fordert die AK Vorarlberg auch für Österreich strengere Regelungen: Dienstgeber müssen Kündigungen begründen. Zudem muss ermöglicht werden, dass Dienstnehmer eine Prüfung vor Gericht verlangen können, wenn der Kündigungsgrund nicht nachvollziehbar ist. Sollte das Gericht zum Schluss kommen, dass die Kündigung nicht gerechtfertigt ist, kann der Dienstnehmer gegebenenfalls Schadenersatzforderungen stellen.
Arbeitsvertrag: Mehr Sicherheit für Arbeitnehmer
Anstellungen ohne schriftlichen Vertrag sind in Österreich keine Seltenheit. Grundsätzlich müsste aber zumindest ein Dienstzettel mit allen relevanten Eckpunkten des Dienstverhältnisses ausgehändigt werden. Auch hier besteht somit Handlungsbedarf: Wird weder ein Arbeitsvertrag noch ein Dienstzettel ausgestellt, muss das Folgen für den Dienstgeber haben. Mittels Betriebsprüfung könnten diese Faktoren kontrolliert werden und bei Nichterfüllen Verwaltungsstrafen verhängt werden.
Kündigungsfristen auf mindestens zwei Wochen verlängern
Gebäudereinigungen und Maler haben überhaupt keine Kündigungsfrist. Viele Arbeiter aus anderen Branchen lediglich eine Woche. „Dieser Zeitraum ist für die Arbeitnehmer viel zu kurz. Das gilt es zu ändern“, betont Hämmerle. Die AK Vorarlberg fordert deshalb eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Wochen. Das muss natürlich auch gesetzlich verankert werden.
-
|
Mehr
Presse

