Fatale Folgen: Kreditvermittler für viele die letzte Anlaufstelle
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Gerade in finanziell schwierigen Situationen sind Kreditvermittler oftmals die letzte Hoffnung für Konsumenten: Wenn die Hausbank keinen weiteren Kredit gewährt, wenden sich viele an Kreditvermittler.
Um Kreditwerber vor unüberlegten und teuren Kreditvertragsabschlüssen zu bewahren, hat der Gesetzgeber umfassende Schutzbestimmungen geschaffen.
Der Kreditvermittlungsauftrag muss schriftlich erfolgen und ausdrücklich auf Vermittlung eines Kredits (Darlehen) lauten. Folgende Angaben müssen in einem
gültigen Auftrag enthalten sein:
- Betrag, der dem Konsumenten ohne Abzüge tatsächlich ausbezahlt wird
- Gesamtbelastung
- effektiver Jahreszinssatz
- Anzahl, Höhe und Fälligkeit der Raten
- Höchstprovision des Kreditvermittlers und höchstmögliche Gesamtbelastung (gegliedert in Kreditbelastung und Provision)
- spätester Zeitpunkt für das Vorliegen der Kreditzusage
- Kreditlaufzeit
- Kreditsicherheiten (z. B. Bürgschaft, Versicherung, Lohn- und Gehaltsverpfändung)
- Zinsgleitklausel
Befristung
Der Kreditvermittlungsauftrag kann nur befristet auf maximal vier Wochen abgeschlossen werden. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt zu laufen, zu dem der Vermittler die nachzuweisenden Voraussetzungen (z. B.: Gehaltsbestätigungen, Bürgschaftserklärungen) für die Einräumung des Kredits vom Konsumenten erhalten hat.
Provision
Mit Zustandekommen des Kreditgeschäftes – Unterzeichnung des Kreditvertrages bzw. Kreditzusage der Bank – hat der Vermittler einen Anspruch auf Provision von maximal 5% der vereinbarten Kreditsumme. Vorschussleistungen sowie zusätzliche Vergütungen (z. B. Einschreib-, Vormerk- oder Bearbeitungsgebühren) sind unzulässig. Aber: Zu beachten ist, dass neben der Provision zusätzlich die Nebenkosten für das Kreditgeschäft vom Konsumenten zu tragen sind.
Der Provisionsanspruch entfällt, wenn die Kreditbedingungen nicht mit jenen des Kreditvermittlungsauftrags übereinstimmen. Es besteht keine Pflicht das angebahnte Kreditgschäft abzuschließen. Eine Provision ist jedoch trotzdem zu bezahlen, wenn im Vermittlungsvertrag eine Provision in Fällen erfolgloser Vermittlung ausdrücklich vereinbart worden ist. Wenn also eine Finanzierungszusage einer Bank aufgrund der Tätigkeit des Vermittlers vorliegt, der Kreditwerber aber von der Kreditannahme Abstand nimmt, hat er die Provision trotzdem zu bezahlen.
Schuldenberatung
Ein Kreditvermittler darf keine Schuldenberatung anbieten. Er ist angehalten in Fällen, in denen die Gefahr des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit besteht, den Konsumenten eine Schuldenberatung nahezulegen.
Wird ein Kredit zum Zwecke einer Umschuldung vermittelt, darf der effektive Jahreszinssatz des neuen Kredits (inkl. Provision des Vermittlers) nicht höher sein als der bereits bestehende Kredit.
AK-Tipps
• Kreditvermittler haben ihren Preis: Zunächst selbst Angebote einholen und vergleichen. Vergleichsmaßstab ist der effektive Jahreszinssatz. Je höher dieser ist, umso teurer sind die Kosten.
• Nichts unterschreiben ohne es zuvor gründlich durchgelesen bzw. den Inhalt verstanden zu haben. Einen Entwurf vom Kreditvermittlungsaufrag sowie in der Folge vom Kreditvertrag anfordern.
• In Fällen von Überschuldung sollte man sich an eine Schuldenberatung wenden.
• Anspruch auf Provision besteht nur bei erfolgreicher Vermittlung. Wenn die Finanzierungszusage vom Konsumenten jedoch nicht in Anspruch genommen wird, kann der Vermittler unter Umständen trotzdem die Provision verlangen.
• Keine Provision muss gezahlt werden, wenn die Kreditbedingungen nicht mit den Bedingungen des Vermittlungsauftrags übereinstimmen.
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