Jugendschutz ausgehebelt
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Haben Sie gewusst, dass Ihr A1- oder ONE-Vertragshandy automatisch für paybox freigeschaltet ist und somit auch als mobile Geldbörse funktioniert? Die „Freunde“ eines 14-jährigen Lauterachers jedenfalls schon. Die haben ihrem Kumpel nämlich einfach 245 Euro geklaut – ganz einfach, per paybox auf ihr Handy. Ein 13-Jähriger drückte sich per Handy Zigaretten aus dem Automat, zwei weitere Jugendliche zockten per Mobiltelefon um 360 Euro einige Runden Online-Poker. Alles kein Problem, das Handy macht’s möglich.
Der Mobilfunkmarkt in Österreich ist hart umkämpft. Die Marktpenetration in der Alpenrepublik betrug zu Jahresende bereits 118,3 Prozent. Verständlich, dass die Mobilfunkunternehmen ständig nach neuen Betätigungsfeldern Ausschau halten.
Dazu gehört auch die Nutzung von „mobile-commerce“ und „mobile-payment“. Die Angebots- und Servicepalette wird ständig erweitert. Kaum eine Dienstleistung des täglichen Lebens, die nicht angeboten und gleich auch mit dem Handy bezahlt werden kann. Der Service reicht vom Automateneinkauf über Blumen, Bücher, CDs bis hin zu Pizzabestellung, Fahrkarteneinkauf und Tanken.
Mobile Geldbörse
Die Firma paybox, die im Eigentum der Mobilkom Austria und der Firma One steht, bietet für alle Kunden aller Mobilfunknetze durch eine einfache Registrierung an, das Handy in eine mobile Geldbörse zu verwandeln. Die Registrierung, die auch bei Wertkartenhandys funktioniert, ist unkompliziert über das Internet möglich. Noch einfacher funktioniert das Ganze für alle A1- und ONE-Kunden: Sie können ohne Anmeldung mit dem Handy direkt über die Mobilfunkrechnung bezahlen, denn sie sind automatisch für paybox freigeschaltet – nur wissen das viele Nutzer nicht.
„Bezahlen mit paybox ist ganz einfach und gehört zu den sichersten bargeldlosen Zahlungsformen!“ heißt es in der paybox-Werbung. Ist das wirklich so?
Tatsache ist, dass mittlerweile ein sehr hoher Prozentsatz der Jugendlichen Vertragskunden von A1 und ONE sind und somit automatisch diese Servicedienste aktiviert sind. Vertragspartner sind die Jugendlichen selbst, wobei eine volljährige Person (zumeist ein Elternteil) eine Haftungserklärung unterzeichnen muss. Und wenn dann noch die Rechnungen per Einzugsermächtigung bezahlt werden, braucht man nur noch mittels SMS „Ja“ zu antworten und das Geschäft ist perfekt. Bei der AK-Konsumentenberatung häufen sich mittlerweile die Beschwerdefälle verzweifelter Eltern.
Einige Beispiele finden Sie im Download in der Infobox.
Konsumentenpolitische Forderungen
- Verbesserung der Sicherheitsvorkehrungen: Vor der Inanspruchnahme solcher Dienste müssen dieselben Sicherheitsmaßnahmen gelten wie bei einem Vertragsabschluss hinsichtlich eines Mobilfunkanschlusses selbst (Feststellen der Identität mit Ausweis, zwingende schriftliche Vereinbarung über die Nutzung dieser Dienste, umfassende Aufklärung aller Möglichkeiten und Risiken).
- Schluss mit dem automatischen Service, ohne weitere Registrierungen und Sicherheitsvorkehrungen Leistungen von Dritten bezahlen zu können.
- Der Jugendschutz muss gewährleistet sein, die entsprechenden Gesetze müssen eingehalten werden. Schutzbestimmungen wie es sie auch im Bankwesengesetz gibt (besondere Sorgfaltspflicht, Zustimmung der Eltern), müssen zur Anwendung kommen.
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