Kollektivvertrag

Der Kollektivvertrag regelt die Rechte und Pflichten in einem Arbeitsverhältnis und wird meist für eine Branche (z. B. Gastgewerbe) abgeschlossen.

Seine Regelungen sind zwingend und einem Gesetz gleichzuhalten.

Der Kollektivvertrag wird zwischen den Interessensvertretungen der Arbeitgeber (Wirtschaftskammer) und der Arbeitnehmer (Gewerkschaft) ausverhandelt.

In einem Kollektivvertrag werden - u. a. - folgende wichtige Punkte festgelegt:

  • Lehrlingsentschädigung
  • Arbeitszeit
  • Sonderzahlungen
  • Zulagen
  • Pauschale (z. B. Kleiderpauschale)
  • Entgelt bei Arbeitsverhinderung
  • Weiterverwendungspflicht
  • Internatskostenregelung

Der Kollektivvertrag unterteilt sich in drei Geltungsbereiche:

Der persönliche Geltungsbereich bestimmt, für welchen Arbeitnehmer der Kollektivvertrag zuständig ist (z. B. Kollektivvertrag für Arbeiter oder für Angestellte).

Der fachliche Geltungsbereich bestimmt die Branchen (z. B. Kollektivvertrag für Metall, Handel oder Angestellte im Gewerbe).

Der räumliche Geltungsbereich bestimmt das Gebiet, in dem der Kollektivvertrag gilt (z. B. für jedes Bundesland ein eigener Kollektivvertrag für das Gastgewerbe).

Ein Kollektivvertrag kann spezielle Bedingungen für dich regeln. Allerdings müssen diese Regelungen günstiger als die generellen arbeitsrechtlichen Vorschriften sein (z.B. längere Behaltezeit).

Ein Kollektivvertrag kann nur günstigere Bedingungen für dich regeln, als es die arbeitsrechtlichen Vorschriften generell vorsehen.

Der Kollektivvertrag muss in jedem Betrieb - für alle Arbeitnehmer zugänglich - aufgelegt werden.

Wenn du Fragen zu deinem Kollektivvertrag hast, melde dich bei der Lehrlingsabteilung der Arbeiterkammer.

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