Kollektivvertrag
-
|
Mehr
Der Kollektivvertrag regelt die Rechte und Pflichten in einem Arbeitsverhältnis und wird meist für eine Branche (z. B. Gastgewerbe) abgeschlossen.
Seine Regelungen sind zwingend und einem Gesetz gleichzuhalten.
Der Kollektivvertrag wird zwischen den Interessensvertretungen der Arbeitgeber (Wirtschaftskammer) und der Arbeitnehmer (Gewerkschaft) ausverhandelt.
- Lehrlingsentschädigung
- Arbeitszeit
- Sonderzahlungen
- Zulagen
- Pauschale (z. B. Kleiderpauschale)
- Entgelt bei Arbeitsverhinderung
- Weiterverwendungspflicht
- Internatskostenregelung
Der Kollektivvertrag unterteilt sich in drei Geltungsbereiche:
Der persönliche Geltungsbereich bestimmt, für welchen Arbeitnehmer der Kollektivvertrag zuständig ist (z. B. Kollektivvertrag für Arbeiter oder für Angestellte).
Der fachliche Geltungsbereich bestimmt die Branchen (z. B. Kollektivvertrag für Metall, Handel oder Angestellte im Gewerbe).
Der räumliche Geltungsbereich bestimmt das Gebiet, in dem der Kollektivvertrag gilt (z. B. für jedes Bundesland ein eigener Kollektivvertrag für das Gastgewerbe).
Ein Kollektivvertrag kann spezielle Bedingungen für dich regeln. Allerdings müssen diese Regelungen günstiger als die generellen arbeitsrechtlichen Vorschriften sein (z.B. längere Behaltezeit).
Ein Kollektivvertrag kann nur günstigere Bedingungen für dich regeln, als es die arbeitsrechtlichen Vorschriften generell vorsehen.
Der Kollektivvertrag muss in jedem Betrieb - für alle Arbeitnehmer zugänglich - aufgelegt werden.
Wenn du Fragen zu deinem Kollektivvertrag hast, melde dich bei der Lehrlingsabteilung der Arbeiterkammer.
-
|
Mehr
Fotogalerien
- Regionalpolitik
- Neujahrsempfang 2011
- AK-Charity Race 2010
- Eröffnung
- Bibliothek
- Schiffsausflug 2010
- Kegeln 2010
- Neujahrsempfang 2010
- Recht und Steuern rund ums Kind
- AK-Charity Race 2009
- Arbeitnehmertag 17.9.2009
- AK Kegelfinale 16.5.2009
- BGF 27.5.2009
- Schiffsausflug 26. Mai 2009
- Vollversammlung 19.5.2009
- Rückblick Preventa 2009
- Total Genial Finale
- Rückblick Frühjahrsmesse 2009
- Vollversammlung 26.2.09
- AK-Wahl 2009
- Konsumentenschutz für Alle
- AK-Charity Race 2008
So könnt ihr uns erreichen
Lehrlings- und Jugendabteilung
der AK Vorarlberg
Widnau 2-4
6800 Feldkirch
Telefon 050/258-2300
Fax 050/258-2301
info@akbasics.at
Unsere Kontaktzeiten
Montag bis Donnerstag
8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
Freitag
8 bis 12 Uhr
Geschäftsstellen
Bregenz 050/258-5000
Dornbirn 050/258-6000
Bludenz 050/258-7000

