Integrative Berufsausbildung
Die integrative Berufsausbildung bietet die Möglichkeit einer Ausbildung für benachteiligte oder behinderte Personen mit dem Ziel eines beruflichen Abschlusses und der Eingliederung in das Berufsleben.
Dabei bieten sich zwei Möglichkeiten an, nämlich die verlängerte Lehrzeit und die Teilqualifizierung.
Für die Ausbildung in einer integrativen Berufsausbildung kommen Personen in Betracht, die das Arbeitsmarktservice nicht in ein Lehrverhältnis vermitteln konnte und auf die eine der folgenden Voraussetzungen zutritt:
Personen mit sonderpädagogischem Förderbedarf zumindest am Ende der Pflichtschule und die zumindest teilweise nach dem Lehrplan einer Sonderschule unterrichtet wurden, oder
Personen ohne Hauptschulabschluss bzw. mit negativem Hauptschulabschluss, oder behinderte Menschen im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes bzw. des Landesbehindertengesetzes, oder
Personen, bei denen aus ausschließlich persönlichen Gründen angenommen werden muss, dass für sie keine Lehrstelle gefunden werden kann ( z.B. sozial Benachteiligte, bei denen auf Grund einer Berufsorientierungsmaßnahme feststeht, dass sie eine Lehrausbildung voraussichtlich ohne besondere Unterstützung nicht schaffen oder Personen mit Drogenproblemen).
Teilqualifizierung
Die Teilqualifizierung ist eine Berufsausbildung mit einer Qualifikation in zu vereinbarenden Teilen des Berufsbildes eines Lehrberufes. Die Ausbildung beträgt ein bis drei Jahre. Am Beispiel des Berufsbildes eines Tischlers werden in zwei Jahren folgende Fertigkeiten des Berufsbildes erlernt: Messen, Anreißen, Hobeln, Sägen, Bohren, Schleifen, Schlitzen, Zinken, Dübeln, Furnieren, Zusammenbauen von Werkstücken, Oberflächenbehandlung.
Die Teilqualifizierung wird mit einer Prüfung über die im Ausbildungsvertrag vereinbarten Qualifikationen abgeschlossen.
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