2F wirbt mit fragwürdigen Methoden für Computerkurse im Ländle

In den letzten Monaten häufen sich die Beschwerden von Konsumenten über unerbetene Werbeanrufe, zum Teil auch über aggressiv empfundenes Telefonmarketing betreffend Computerkurse der Firma Institut 2F.

Konsumenten haben sogar bereits berichtet, dass sich die anrufende Person irreführenderweise mit „Arbeiterkammer Bregenz“ gemeldet und in weiterer Folge gefragt hat, ob Interesse an einem Computerkurs bestehe. Nachdem die Konsumenten dies bestätigt haben, meldete sich ein Herr der Firma Institut 2F und vereinbarte eine Beratungstermin bei den Konsumenten zuhause.

Präsentation direkt bei den Konsumenten zuhause

Der Herr bietet den Konsumenten schließlich Computerkurse an, wobei er ganz klar empfiehlt, nur komplette Module und nicht Einzelkurse auszuwählen. Man würde ja beim Autofahren auch nicht nur lernen das Gaspedal zu bedienen, sondern man müsse auch wissen, wie die Kupplung, das Bremspedal und das Lenkrad funktionieren, erklärt der Herr den oftmals überforderten Konsumenten. Insgesamt bietet 2F mehrere Module an, die aus unterschiedlich vielen „Bausteinen“ bestehen. Ein komplettes Modul würde immerhin ca. 1300 Euro kosten, was laut 2F-Mitarbeiter in Anbetracht der umfangreichen Unterlagen billiger sei als bei anderen Anbietern in Vorarlberg.

Unseriöse Vorgehensweise

„Auffällig ist, dass sich vor allem ältere Konsumenten melden, bei denen unerbetenerweise angerufen wurde. Deshalb machen wir einmal mehr darauf aufmerksam, dass unerbetene Telefonwerbung ohne vorherige Zustimmung des Konsumenten in Österreich nach dem Telekommunikationsgesetz nicht erlaubt ist“, betont Dr. Karin Hinteregger von der AK-Konsumentenberatung.

Trotzdem werden von vielen Unternehmen immer wieder diese unzulässige Werbe- und Vertriebsmethode – zunehmend für die Neukundenwerbung – eingesetzt. Unternehmen, die sich einer solchen unseriösen Praktik bedienen um auf Kundenfang zu gehen, rät die AK-Konsumentenberatung jedenfalls mit Skepsis zu begegnen. Aufgrund der Gefahr einer Überrumpelung in den eigenen vier Wänden, stehen Konsumentenschützer Verträgen, die auf solche Art und Weise zustande kommen, grundsätzlich immer skeptisch gegenüber.

„Wir möchten festhalten, dass die Arbeiterkammer Vorarlberg in keinerlei Naheverhältnis zu der Firma Institut 2F steht. Im Gegenteil, wir stehen dem Unternehmen gerade wegen dieser irreführenden und gesetzwidrigen Kontaktaufnahme zu den Konsumenten zwecks Vertragsabschlüssen sehr kritisch gegenüber“, stellt Dr. Hinteregger klar.

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