Unverschämt: A1 wollte 25.000 Euro für 7,5 GB Datentransfer kassieren!
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Horror-Telefonrechnungen: AK-Präsident verlangt wirkungsvolle Schutzmaßnahmen – zuständige Minister müssen jetzt handeln
Willi Mathies konnte es nicht glauben. Dem A1-Kunden flatterte eine Telefonrechnung in der Höhe von sage und schreibe 25.000 Euro ins Haus. Nach einer schlaflosen Nacht, wandte sich der Schilehrer verzweifelt an die AK-Konsumentenberatung.
Wer glaubt, bei Willi Mathies handelt es sich um einen Einzelfall, der irrt. Auch Björn Hölbling aus Feldkirch traf beinahe der Schlag, als er die Handy-Rechnung seines Netzbetreibers Orange öffnete: 15.348,96 Euro waren dort als Gesamtsumme ausgewiesen. Beide Konsumenten konnten sich nicht erklären, wie es zu diesen horrenden Summen kommen konnte. Nach Intervention bei den Netzbetreibern A1 und Orange änderte sich die Sachlage nicht. Es handelte sich angeblich in beiden Fällen um eine korrekte Abrechnung. „Mittlerweile melden sich wöchentlich mehrere Konsumenten bei uns, die mit vierstelligen Zahlungsaufforderungen von ihren Netzbetreibern konfrontiert werden“, so AK-Präsident Hubert Hämmerle.
Schutzmaßnahmen notwendig
Damit diese Schuldenfallen endlich ein Ende haben, müssen schnellstmöglich Schutzmaßnahmen für die Konsumenten getroffen werden. „Konsumentenschutzminister Hundstorfer und die für Telekommunikation zuständige Ministerin Bures müssen handeln und endlich den Aktionsplan Konsumentenschutz umsetzen. Dieser sieht die notwendigen Maßnahmen vor, liegt aber seit 2010 in der ministeriellen Schublade. Und das zum Schaden der Konsumenten“, betont Hämmerle. So ist im Aktionsplan unter dem Titel „Schutz vor überhöhten Rechnungen, Ziele und Maßnahmen“ folgendes zu lesen: „Möglichkeiten für die VerbraucherInnen, überhaupt maximale Verbrauchslimits festzusetzen, ab denen gesperrt wird. Hier sollte ein defaultmäßiges Limit gelten, welches nur auf Kundenwunsch auf- bzw. angehoben werden kann. Umsetzung im TKG (Telekommunikationsgesetz, Anm.) im Rahmen einer Verodnungsermächtigung.“
Trotzdem: Der Aktionsplan wurde für das vergangene Jahr angekündigt, liegt aber weiterhin in der Schublade und harrt dort seiner Umsetzung. „Ich fordere die Minister bzw. die Regierung auf, hier endlich tätig zu werden und die notwendigen Schritte zu setzen“, sagt Hämmerle. Die AK Vorarlberg hat ungeachtet dessen bereits rechtliche Schritte gegen das Verhalten der Netzbetreiber eingeleitet. Ebenfalls fix: Bei der nächsten Vollversammlung der AK Vorarlberg sowie der Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer wird Präsident Hämmerle entsprechende politische Anträge einbringen.
Der blanke Wahnsinn
Im Fall von Björn Hölbling waren offensichtlich Betrüger am Werk, die unbemerkt eine Rufumleitung vom Handy des Konsumenten gelegt haben. Bei Willi Mathies hingegen kann niemand erklären, wie es zu einem Datentransfer von 7,58 Gigabyte gekommen ist. Selbst der zuständige Netzbetreiber A1 gibt in einer Anfragebeantwortung zu, lediglich „Vermutungen“ anstellen zu können, wie es zu diesem Datenverbrauch gekommen ist.
„Von den Mobilfunkern wird so gut wie jedes Missbrauchsrisiko auf die Kunden abgewälzt. Es ist für Konsumenten nicht nachvollziehbar, was für Dienste eigentlich abgerufen oder welche Internet-Pages angesurft wurden“, ärgert sich Hämmerle. Abgesehen davon, steht im Fall von Herrn Mathis die erbrachte Leistung in keinem logischen Verhältnis zu den verrechneten Kosten. Warum sollen für 7,58 GB 25.000 Euro bezahlt werden, wenn es daneben Flatratepakete um 20 Euro gibt?
Konsumentenpolitische Forderungen der AK Vorarlberg
• Keine Möglichkeit mehr bieten, private Handys auf kostenpflichtige Nummern umzuleiten.
• Verpflichtender Übertragungsstopp bei Überschreitung von Kostenlimits, Fortsetzung nur durch aktive Quittierung durch den Verbraucher.
• Erbrachte Leistung und Kosten müssen in einem logischen Verhältnis stehen.
• Kostenerfassung und Rechnungserstellung müssen für Konsumenten nachvollziehbar sein.
• Missbrauchsrisiko darf nicht ausschließlich beim Konsumenten liegen.
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