Import scheitert an behördlichen Schikanen – AK-Beschwerde an EU

Nicht nur Sprit, auch Heizöl ist in Vorarlberg im Bundesländervergleich nach Tirol am teuersten. Viele Verbraucher schielen daher mit neidischen Blicken auf unsere nördlichen Nachbarn, denn in Bayern wäre das rote Öl um bis zu 25 Prozent billiger zu haben. „Wäre, denn ein Sammelsurium von behördlichen Schikanen macht einen Import aus Deutschland sowohl für deutsche Händler als auch für österreichische Selbstabholer zum so gut wie unüberwindbaren Hindernis“, kritisiert AK-Direktor Rainer Keckeis. Eine Beschwerde an die EU-Kommission durch die AK Vorarlberg soll den Weg für Heizölimporte künftig frei machen.

Etwa 45.000 Vorarlberger Haushalte, also rund ein Drittel, beheizen Haus oder Wohnung mit Heizöl extra leicht. Und sie werden dafür Jahr für Jahr ordentlich zur Kasse gebeten. Zwar hat sich der Preis nach seinem Höhenflug im Frühherbst 2008 wieder etwas normalisiert, eine Tankfüllung des „roten Goldes“ reißt aber nach wie vor ein ordentliches Loch ins Haushaltsbudget. „Das hat seinen Grund auch darin, dass im Ländle die Preise nach Tirol am höchsten in Österreich sind“, erklärt AK-Konsumentenberater Mag. Paul Rusching. Im Schnitt waren am 26. November in Vorarlberg 70,20 Euro für 100 Liter (bei einer Abnah-me von 3000 Litern) zu berappen, in Oberösterreich hingegen nur 62,33 Euro. Noch dramatischer wird es, wenn Konsumenten in Richtung Norden Ausschau halten. Denn in Bayern lag der Durchschnittspreis am 26. November bei 56,05, in Baden-Württemberg bei 56,59 Euro. „Das ist im Falle von Bayern ein Preisvorteil von sage und schreibe 25 Prozent! Rechnet man die Verbrauchssteuer und die Umsatzsteuer heraus, ist bayerisches Heizöl noch immer um 18,9 Prozent günstiger“, weiß Rusching.

Behördenslalom

Kein Wunder also, dass immer wieder Konsumenten bei der AK Vorarlberg anfragen, ob es den nicht möglich wäre, Heizöl aus dem benachbarten Deutschland zu beziehen. Nun, grundsätzlich schon, de facto eher nicht. „Denn Konsumenten sind dabei mit einer Vielzahl von möglicherweise gemeinschaftsrechtswidrigen österreichischen Rechtsvorschriften konfrontiert“, argumentiert Direktor Keckeis. Auf Selbstabholer wartet ein regelrechter Slalom behördlicher Vorschriften.

Aber auch für Lieferanten ist die Lage trostlos: Die Hindernisse gehen so weit, dass deutsche Heizölhändler nicht einmal mehr bereit sind, nach Österreich zu liefern, da ihr Aufwand viel zu groß und damit das Geschäft kaum mehr lohnend ist. „Es sieht fast so aus, als gelten die Vorteile des freien Marktes in der EU nur für Bauern und Unternehmen, nicht aber für Konsumenten“, ärgert sich Keckeis.

  • Beschaffenheit des Heizöls

    Die Gasölkennzeichnungsvorschrift verlangt eine Kennzeichnung von Heizöl mit dem roten Farbstoff „Solvent Yellow 124“, auch „Euromarker“ genannt. Bei nicht ordnungsgemäßer Kennzeichnung muss Heizöl wie Diesel versteuert werden (375 Euro pro 1000 Liter). Eine ordnungsgemäße Kennzeichnung ist laut Zollauskunft (Hauptzollamt) durch die bloße Kennzeichnung des Lieferanten nicht gewährleistet. Vielmehr bedarf es einer Bescheinigung der für den Lieferanten zuständigen Verbrauchssteuerverwaltung, des Herstellers oder des ausländischen Kennzeichners, dass das Gasöl außerhalb des Steuergebiets gekennzeichnet worden ist und nach Art und Menge die vorgeschriebenen Kennzeichnungsstoffe enthält.

    Der deutsche Händler oder der österreichische Konsument, der das Öl selbst abholt, muss bei jeder Lieferung oder Selbstabholung eine solche Bescheinigung vorlegen. Dabei stellt sich die Frage nach dem Sinn, da auch durch einen einfachen Blick auf das Heizöl die Kennzeichnung durch den roten Farbstoff klar ersichtlich ist.

    Ein weiteres Problem: Importiertes Heizöl muss der Vorarlberger Luftreinhalteverordnung sowie der ÖNORM C1109 entsprechen (Schwefelgehalt). Die Norm ist beim Austrian Standards Institute für wenigstens 40 Euro erhältlich. Eine Überprüfung, inwiefern deutsches Heizöl die ÖNORM C1109 und

    damit auch die Luftreinhalteverordnung einhält, ist bei Agrolab Laborgruppe in Plauen möglich, das kostet dann allerdings rund 500 Euro. Für die Einhaltung von ÖNORM und Luftreinhalteverordnung haftet der Konsument.
  • Verbrauchssteuer

    Bei Heizöl handelt es sich um verbrauchssteuerpflichtige Ware, wobei die Steuer (Mineralölsteuer in Österreich, Energiesteuer in Deutschland) im Land des Verbrauchs zu entrichten ist. Es muss zwischen Versandhandel und Selbstabholung unterschieden werden.

    Der Händler ist verpflichtet, vor jeder Lieferung an einen österreichisch-en Verbraucher dem Hauptzollamt die bevorstehende Lieferung anzu-zeigen und gleichzeitig eine Sicherheit in Höhe der zu erwartenden Steuerbelastung zu leisten. Die Höhe der Steuer ist vom Händler selbst zu berechnen. Zahlt der Händler die Steuer nicht, haftet der Konsument.

    Für Privatpersonen besteht ebenfalls keine Möglichkeit für einen steuerfreien Import von Heizöl nach Österreich. Jede Einfuhr – auch für den privaten Verbrauch – wird als gewerbliche Verbringung qualifiziert. Die Mineralölsteuer muss daher von der Privatperson selbst berechnet, beim Zoll im Vorhinein eine Anmeldung durchgeführt und eine Sicherheit in Höhe der zu erwartenden Steuerbelastung hinterlegt und im Folgemonat bzw. im zweitfolgenden Monat vom Konsument selbst ans Finanzamt abgeführt werden. Der Steuersatz hängt übrigens von der richtigen Kennzeichnung und vom Schwefelgehalt ab.
  • Umsatzsteuer

    Auch bei der Umsatzsteuer muss zwischen dem Versandhandel und der Selbstabholung differenziert werden. Liefert der Händler, ist der Konsument Steuerschuldner der Mehrwertsteuer in Österreich. Allerdings haftet der Händler für die Steuer und das bedeutet de facto, dass den Händlern die Lieferung erschwert wird.

    Bei der Selbstabholung entsteht hingegen keine Umsatzsteuerpflicht. Der Verbraucher zahlt nach dem im Unsatzsteuerrecht geltenden Ursprungslandprinzip die deutsche Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent.
  • Haftung

    Eine große Abschreckung stellt die Verbraucherhaftung dar. Führt nämlich der deutsche Händler keine Mineralöl- oder Umsatzsteuer in Österreich ab oder deklariert er seine Produkte falsch, muss der Verbraucher dafür einstehen. Aber nicht nur bei der Lieferung des Heizöls durch einen deutschen Händler, sondern auch bei der Selbstabholung trifft den Verbraucher eine Haftung. Hier haftet er wie bereits erwähnt dafür, dass das erworbene Produkt den Anforderungen der ÖNORM C1109 und der Vorarlberger Luftreinhalteverordnung entspricht.

    Die Summe dieser Vorschriften verhindert in der Praxis Lieferungen von deutschen Heizölhändlern an österreichische Verbraucher und auch die Selbstabholung von österreichischen Konsumenten direkt in Deutschland.

Formalitäten über Formalitäten

Deutsche Händler sind auf Grund der nationalen Vorschriften gezwungen, für jede einzelne Lieferung in das österreichische Bundesgebiet eine Fülle von Formalitäten zu erledigen, nämlich das Mitführen der Bescheinigung über die Kennzeichnung des Gasöls, die Anzeige der Lieferung beim zuständigen Zollamt, das Hinterlegen einer Sicherheit in Höhe der zu erwartenden Mineralölsteuerbelastung und die Abgabe einer Steuermeldung bei der Lieferung beim zuständigen Finanzamt, in der die Steuer selbst zu berechnen ist.

Aber auch Private müssen bei der Selbstabholung alle Formalitäten beachten, z. B. das Mitführen der Bescheinigung über die Kennzeichnung des Heizöls, die Anzeige der Lieferung beim zuständigen Zollamt, das Hinterlegen einer Sicherheit in Höhe der zu erwartenden Mineralölsteuerbelastung und die Abgabe einer Steuermeldung beim zuständigen Zollamt, wobei die Steuer ebenfalls selbst zu berechnen ist. Zusätzlich ist der Verbraucher bei der Selbtabholung der Schuldner der Mineralölsteuer unter gleichzeitiger Haftung für das importierte Produkt bezüglich Einhaltung der ÖNORM und der Vorarlberger Luftreinhalteverordnung. Im Falle der Lieferung durch einen deutschen Händler ist er auch noch Steuerschuldner der Umsatzsteuer in Österreich.

Beschwerde an EU-Kommission

„Eigentlich besteht der Sinn des europäischen Binnenmarktes darin, Hemmnisse zu beseitigen und Vorschriften zu vereinfachen, damit Private, Verbraucher und Unternehmen in der gesamten EU die Chancen optimal nutzen, die sich ihnen durch den direkten Zugang zu einem Markt mit 27 Staaten und 480 Millionen Menschen bieten“, erläutert AK-Direktor Keckeis. „Beim Import von Heizöl kann davon keine Rede sein. Die dargestellten Vorschriften verstoßen in ihrem Zusammenspiel gegen die Verkehrsfreiheiten, insbesondere gegen die Warenverkehrsfreiheit und den freien Wettbewerb, auf denen die der gemeinsame Markt beruht.“ Gäbe es diese Hemmnisse nicht, würde es für den Vorarlberger Konsumenten keinen Grund geben, das Heizöl nicht im wenige Kilometer entfernten Deutschland zu kaufen, was mit einer eklatanten Kostenersparnis verbunden wäre. Dass der Import eines Autos wesentlich einfacher ist, als der Import einer Tankfüllung Heizöl ist für Keckeis nicht nachvollziehbar. „Hier wird der Gedanke eines gemeinsamen Marktes mit Füßen getreten.“

Die AK Vorarlberg hat daher eine Beschwerde gegen die Republik Österreich bei der EU-Kommission eingereicht. „Wir erwarten uns, dass die EU-Kommission im Sinne der Konsumenten tätig wird und ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik Österreich einleitet“, so Keckeis abschließend.

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