Milliardengeschäft im Kinderzimmer

Kinder und Jugendliche stehen auf Klingeltöne, Spiele oder Handylogos, die meist per Mehrwertnummer geordert werden – und geben dafür mittlerweile immense Summen aus. Geworben wird für diese Gimmicks recht aggressiv, vor allem auch in Jugendzeitschriften. Ein entsprechendes Werbeverbot, wie es in Deutschland durch ein Gerichtsurteil bereits festgestellt wurde, fordern die AK-Konsumentenschützer auch für Österreich.

Laut einer Umfrage in Deutschland zahlt jeder vierte Jugendliche für Klingeltöne und Handylogos. Der Markt für diese neuen Dienste ist längst zum Milliardengeschäft geworden. In Großbritannien verkaufen sich Klingeltöne bereits besser als CD-Singles. Wichtigster Faktor für diesen neuen Wirtschaftszweig: Jugendliche!

Unmündige Minderjährige

Personen zwischen sieben und 14 Jahren sind so genannte „unmündige Minderjährige“ und können an sich lediglich unerhebliche Geschäfte des täglichen Lebens abschließen (wie z. B. der Kauf eines Kaugummis). Die Nutzung von teils kostspieligen Diensten wie das Bestellen von Handygames oder teuren Klingeltönen ist davon sicher nicht erfasst, gültige Verträge können so also nicht zustande kommen. Und das ist gut so: Denn wie zahlreiche Beschwerden in der AK-Konsumentenberatung zeigen, sind sich Kinder und Jugendliche nur selten über die Höhe der anfallenden Kosten im Klaren.

Aggressive Werbung in Jugendzeitschriften

Die AK Vorarlberg hat wahllos zehn Zeitschriften, die Jugendliche bzw. Minderjährige als Zielgruppe haben, gekauft und überprüft: In acht dieser Zeitschriften wird massiv für Klingeltöne, Handylogos und –spiele geworben. In diesen Inseraten verbergen sich unzählige Kostenfallen.

730 Euro für Klingeltöne

Beispielsweise hat sich ein 13-Jähriger darüber beschwert, dass das Guthaben auf seinem Wertkartentelefon jeweils sehr schnell verbraucht ist, obwohl er gar nicht so viel telefoniere. Der Vater des Buben nahm das Handy daraufhin genauer unter die Lupe und stellte dabei fest, dass sein Filius offenbar ein Abo bestellt hatte, welches täglich einen Klingelton per SMS übermittelte. Die Kosten dafür – stolze 1,99 Euro pro Tag – wurden einfach von der Wertkarte abgebucht. Hochgerechnet auf ein Jahr fallen auf diese Art Kosten in der Höhe von 730 Euro an. Gefunden hatte der 13-Jährige die dazugehörende Nummer in einer Comiczeitschrift „Mega Hiro“, die Jugendliche bzw. Kinder zum Zielpublikum haben.

WAP-Download

Vielfach wird auch damit geworben, dass man mittels WAP „so viele Klingeltöne, Java-Games, Logos oder animierte Bildserien downloaden kann wie man will. Dazu muss man zuerst nur eine SMS an eine Mehrwertnummer senden. Kostenpunkt: 2 Euro. Man erhält dann eine Antwort-SMS mittels dem man entsprechende Einstellungen für den eigentlichen Download vornehmen kann. Angeführt ist weiters der nicht gut lesbare Hinweis, dass für jede Minute der Verbindung zum WAP ein Betrag in Höhe von beispielsweise 1,86 Euro zu zahlen ist.

Negativer Guthabenstand beim Wertkartenhandy

Nach den Erfahrungen der AK-Konsumentenberater achten Jugendliche kaum auf anfallende Kosten, die mit der Bestellung bzw. der Nutzung eines solchen Dienstes verbunden sind. Da von den Eltern in der Regel „nur“ ein Wertkartenhandy mit entsprechendem Guthaben zur Verfügung gestellt wird, bei dem Entgelte einfach abgebucht werden, erhält der minderjährige Konsument keine Rechnung, anhand derer die Kosten im Detail nachvollzogen werden können. Es kommt auch immer wieder vor, dass durch die Inanspruchnahme eines solchen Dienstes der „Kontostand“ eines Wertkartenhandys ins Minus rutscht. Genau das wollen Eltern aber verhindern, wenn sie ihren Kids Wertkartenhandys kaufen.

Einspruch erheben

Wie bereits erwähnt, sind solche Verträge, die unmündige Minderjährige ohne Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten schließen, nicht rechtsgültig. Die AK rät daher, beim zuständigen Netzbetreiber, der das Inkasso für die Diensteanbieter durchführt, gegen allfällige Zahlungen Einspruch zu erheben. Infos dazu erteilt die Konsumentenberatung der AK Vorarlberg, Telefon 05522/306-3000, E-Mail konsumentenberatung@ak-vorarlberg.at

Werbeverbot

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm ist es in Deutschland verboten in Jugendzeitschriften für Logos, Mailboxsprüche, Handygames usw. per Mehrwertnummer zu werben, da Kinder und Jugendliche nicht übersehen können, welche Kosten durch das Herunterladen auf sie zukommen. Durch die Werbung werde die Unerfahrenheit der Minderjährigen ausgenützt, argumentieren die Richter. Die AK fordert ein solches Verbot auch in Österreich.

Anfrage zum Artikel

*
*
*
*
*
*
*
*
*

Anfrage zum Artikel



Danke - Ihre Anfrage wurde weitergeleitet.