Gesetzliche Grundlagen der Lehrlingsausbildung
Die gesetzlichen Grundlagen der Lehrlingsausbildung finden sich in einer Vielzahl von Bestimmungen wieder. Als Gesamtes regeln sie beginnend mit dem Abschluss des Lehrvertrages über Arbeitszeit- und Haftungsbestimmungen bis hin zur Weiterverwendung nach Abschluss der betrieblichen Ausbildung den Ablauf eines Lehrverhältnisses.
- Berufsausbildungsgesetz,
- Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz,
- Schulgesetz (Berufsschule),
- anzuwendenden Kollektivvertrag,
- Arbeitsverfassungsgesetz,
- AusländerInnenbeschäftigungsgesetz,
- Urlaubsgesetz,
- Mutterschutzgesetz,
- Väter-Karenzgesetz,
- Arbeitsplatzsicherungsgesetz,
und in weiteren relevanten Verordnungen.
Lehrberechtigte und Ausbildungspflicht
Sinn und Zweck eines Lehrverhältnisses ist die Ausbildung im vereinbarten Lehrberuf. Der/Die Lehrberechtigte ist verpflichtet, für diese Ausbildung zu sorgen und den Lehrling unter Beachtung der Ausbildungsvorschriften selbst zu unterweisen. Ist dies nicht möglich, muss er/sie die Unterweisungen durch geeignete Mitarbeiter/innen (Ausbilder/innen) vornehmen lassen.
Um Lehrlinge ausbilden zu können, muss der Lehrbetrieb (die Ausbildungsstätte) so eingerichtet sein und auch so geführt werden, dass die im Berufsbild vorgeschriebenen Fertigkeiten und Kenntnisse tatsächlich vermittelt werden können.
Der/Die Lehrberechtigte muss neben dem fachlichen Wissen auch über die für die Ausbildung von Lehrlingen erforderlichen pädagogischen, psychologischen und rechtlichen Kenntnisse verfügen, anderenfalls ein/e Ausbilder/in mit den entsprechenden Voraussetzungen zu betrauen ist.
Fotogalerien
- Regionalpolitik
- Neujahrsempfang 2011
- AK-Charity Race 2010
- Eröffnung
- Bibliothek
- Schiffsausflug 2010
- Kegeln 2010
- Neujahrsempfang 2010
- Recht und Steuern rund ums Kind
- AK-Charity Race 2009
- Arbeitnehmertag 17.9.2009
- AK Kegelfinale 16.5.2009
- BGF 27.5.2009
- Schiffsausflug 26. Mai 2009
- Vollversammlung 19.5.2009
- Rückblick Preventa 2009
- Total Genial Finale
- Rückblick Frühjahrsmesse 2009
- Vollversammlung 26.2.09
- AK-Wahl 2009
- Konsumentenschutz für Alle
- AK-Charity Race 2008
So könnt ihr uns erreichen
Lehrlings- und Jugendabteilung
der AK Vorarlberg
Widnau 2-4
6800 Feldkirch
Telefon 050/258-2300
Fax 050/258-2301
info@akbasics.at
Unsere Kontaktzeiten
Montag bis Donnerstag
8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
Freitag
8 bis 12 Uhr
Geschäftsstellen
Bregenz 050/258-5000
Dornbirn 050/258-6000
Bludenz 050/258-7000



