Enorme Preisunterschiede beim Verkauf von Goldschmuck

Es ist nicht alles Gold was glänzt. Diesem Sprichwort haben sich auch einige Goldankäufer in Vorarlberg verschrieben. Sie achten bei der Preisgestaltung nicht auf den eigentlichen Wert der Gegenstände, sondern hauptsächlich auf ihren eigenen Geldbeutel.

Den Konsumenten wird aufgrund des momentan lukrativen Goldpreises häufig geraten, Ringe, Halsketten, Uhren usw. nicht in den Schmuckschatullen verstauben zu lassen, sondern die Wertgegenstände über Goldankäufer zu barem Geld zu machen. Diese Möglichkeit bietet in Vorarlberg bereits eine Vielzahl von Juwelieren und Händlern.

AK hat Preise für Goldankauf erhoben

Immer wiederkehrende Postwurfsendungen und Inserate mit der Überschrift „Goldankauf“ haben nun auch die AK Vorarlberg auf den Plan gerufen. Die Konsumentenberatung hat in den letzten Wochen bei zehn Goldankäufern Angebote für vier Schmuckstücke eingeholt. Es handelte sich dabei um vier Goldstücke mit einem Gewicht von 24,2 Gramm und 14 Karat. Angefragt wurden die Preise bei Juwelieren, Goldhändlern, „Fliegenden Ankäufern“ und Trafikanten. Was bei der Angebotslegung folgte, war eine große Überraschung. Die Preise bewegten sich zwischen 144 Euro und 341 Euro. Das ergab somit eine Preisdifferenz von satten 197 Euro.

Preisunterschiede von bis zu rund 200 Euro

Die Firma ÖGUSSA (österreichische Gold- und Silberscheideanstalt) in Innsbruck hilft den Vorarlberger Juwelieren – aber auch den Konsumenten – sich über die tagesaktuellen Goldpreise zu informieren. Das Unternehmen veröffentlicht auf der Homepage die Tagespreise für Bruchgold und bietet dadurch Richtwerte, an denen sich Händler und Konsumenten orientieren können. An diesen Werten hat sich auch die Konsumentenabteilung der AK Vorarlberg bei der Erhebung orientiert.

Am zweiten Erhebungstag betrug laut Website der ÖGUSSA der Tagespreis am späten Nachmittag 13,75 Euro pro Gramm für 14 Karat Gold. Laut Telefonauskunft lag das Angebot von ÖGUSSA für die Wertstücke der AK somit abgerundet bei 330 Euro (ohne Abzug von Übermittlungskosten durch Postversand oder Ähnliches). Bei einer Nacherhebung einige Wochen später an der der Tagespreis der ÖGUSSA sogar höher lag als im ursprünglichen Test, bot ein „Fliegender Händler“ lediglich 144 Euro für die Schmuckstücke an. Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Regelung, wie viel Händler für Gold an ihre Kunden bezahlen müssen. Goldankäufe können prinzipiell dann angefochten werden, sofern nicht einmal die Hälfte des Goldwertes an den Konsumenten ausbezahlt wurde.

Begriffserklärung – Karat

Die Maßeinheit Karat gibt einerseits das Gewicht von Edelsteinen an und bestimmt andererseits den Reinheitsgehalt von Gold. 14 Karat entsprechen einem reinen Goldanteil von 58,5 Prozent. Die Zahl 585 müsste somit auch auf jedem Goldstück, das diesem Reinheitswert entspricht, eingraviert sein (Punzierung).

  • Drucken Weiterleiten | Mehr

Anfrage zum Artikel

*
*
*
*
*
*
*
*
*

Anfrage zum Artikel



Danke - Ihre Anfrage wurde weitergeleitet.