Arbeit entlasten, Vermögen belasten

Österreich ist ein Lohn- und Umsatzsteuerstaat. Rund zwei Drittel des Staatshaushalts werden über diese beiden Steuern lukriert. Melkkühe der Nation sind damit in erster Linie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Was wir brauchen, ist eine gerechtere Verteilung der Steuerlast, damit Arbeit billiger wird und sich Leistung wieder lohnt, fordern AK-Präsident Hubert Hämmerle und AK-Direktor Rainer Keckeis unisono. „Was wir nicht brauchen, ist eine rein populistische und klassenkämpferische Diskussion um eine Reichen- bzw. Millionärssteuer, wie sie derzeit im Land geführt wird“, ist AK-Präsident Hämmerle überzeugt, der für einen markanten Umbau des Steuersystems eintritt: „Die Menschen müssen wieder mehr Geld in der Geldtasche haben und die Finanzspekulanten gehören an die kurze Leine gelegt, damit sie die Realwirtschaft nicht mehr in existenzielle Krisen stürzen können. Das schafft Sicherheit und einen gestärkten Inlandsabsatz.“

Fakt ist: Die Arbeitnehmer zahlen durch Abgaben in den Bereichen Arbeit und Konsum den weitaus größten Teil an Steuern. „Das hat nichts mit Gerechtigkeit zu tun, sondern mit der Tatsache, dass es sich die Vermögenden durch sündteure Steuerprivilegien immer gerichtet haben – egal welche der Großparteien gerade an der Macht war“, weiß AK-Direktor Rainer Keckeis, der seine Behauptung gleich plakativ untermauert: „Während die Löhne und Gehälter in den letzten Jahren nur marginal erhöht wurden und die Arbeitnehmer teils Reallohnverluste hinnehmen mussten, sind die Gewinne im gleichen Zeitraum regelrecht explodiert. Da ist es schon paradox, dass sich die Gewinnsteuern kaum erhöht haben, während das Lohnsteueraufkommen, angeheizt durch die kalte Progression, deutlich in die Höhe schnellte.“

Während diese Ungerechtigkeit in Wirtschaftskreisen als quasi gottgegeben toleriert und verteidigt werde, würden vernünftige Vorschläge wie die Finanztransaktionssteuer, die kurzfristige Spekulationen auf den Finanzmärkten eindämmen sowie Geld in die Staatskasse spülen würde und die Vermögenssteuer, die – wie in vielen europäischen Staaten seit langem üblich – Milliarden an Einnahmen für die öffentliche Hand bringen könnte, auf die lange Bank geschoben.

„Es kann und darf doch nicht sein, dass Finanzjongleure mit ihren hochriskanten Geschäften auf einem liberalisierten Finanzmarkt ohne Spielregeln die Realwirtschaft ein ums andere Mal an den existenziellen Abgrund drängen und der Steuerzahler mit milliardenschweren Rettungspaketen einspringen muss, während die Verursacher der Misere ihre Megagewinne bunkern“, sagt AK-Präsident Hubert Hämmerle. Vielmehr brauche es klare Regelungen und auch eine angemessene Besteuerung dieser Transaktionen.

Nicht mehr Steuern, aber gerechter verteilt

Grundsätzlich sind Hämmerle und Keckeis der Meinung, dass die Gesamtsteuerbelastung in Österreich mehr als hoch genug ist und nicht weiter in die Höhe getrieben werden soll. Die entscheidende Frage sei aber, wie die öffentlichen Budgets in Zukunft entlastet werden können und vor allem wer dafür zahlt? Klar ist, dass es ohne Einsparungen z. B. im Zuge einer Verwaltungsreform nicht gehen wird. Klar ist aber auch, dass es dringend einen radikalen Umbau des Steuersystems geben muss. Mit der Einhebung einer Finanztransaktionssteuer, einer Vermögenssteuer sowie der Abschaffung von Steuerprivilegien für Vermögende könnte der Faktor Arbeit entscheidend entlastet werden. „Vor allem die Senkung der unanständig hohen Eingangssteuersätze sowie die Anpassung des Verkehrs- und Arbeitnehmerabsetzbetrages würden niedrigen und mittleren Einkommen zugute kommen und könnten für mehr Wirtschaftswachstum und Gerechtigkeit in Österreich sorgen“, ist Präsident Hämmerle überzeugt, der auf das bereits 2008 von der AK Vorarlberg präsentierte Lohnsteuer-Reformmodell verweist.

Grenzsteuersätze senken

Dieses Steuermodell sieht vor allem deutlich abgesenkte Grenzsteuersätze vor. Demnach wären die ersten 11.000 Euro weiterhin steuerfrei, der so genannte Eingangssteuersatz, der zur Zeit bei 36,5 Prozent liegt würde auf 20 Prozent abgesenkt (11.001 bis 25.000 Euro). Aber auch die darüber liegenden Grenzsteuersätze würden neu gestaffelt: zwischen 25.001 und 40.000 Euro 27 Prozent, zwischen 40.001 und 55.000 Euro 34 Prozent, zwischen 55.001 und 70.000 Euro 42 Prozent, ab 70.000 Euro 50 Prozent. Aktuell zahlen Arbeitnehmer zwischen 11.001 und 25.000 Euro wie erwähnt 36,5 Prozent, von 25.001 bis 60.000 Euro 43,214 Prozent und über 60.000 Euro 50 Prozent Lohnsteuer. Diese Tarifreform brächte für Bezieher kleiner Einkommen Steuersenkungen von bis zu 61,5 Prozent.

Zum Vergleich: Arbeitsloses Einkommen aus Kapitalbesitz wird mit moderaten 25 Prozent endbesteuert, vererbtes Vermögen oder Schenkungen sind gänzlich von der Steuer befreit.

Verkehrs- und Arbeitnehmerabsetzbetrag valorisieren

Stiefmütterlich behandelt werden seit ihrer Einführung der Verkehrs- und der allgemeine Arbeitnehmerabsetzbetrag – übrigens die beiden einzigen steuerlichen Absetzbeträge, die nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zugute kommen. Eingeführt im Jahr 1989 wurde der Verkehrsabsetzbetrag seither kein einziges Mal an die Teuerung angepasst (abgesehen von einer minimalen Rundung bei der Euro-Einführung). Deshalb liegt er nach wie vor bei 291 Euro, valorisiert müsste er heute rund 470 Euro betragen. Noch schlechter sieht es beim allgemeinen Arbeitnehmerabsetzbetrag aus. Dieser wurde nicht nur nicht an die Teuerung angepasst, sondern im Zuge einer Steuerreform 2001 sogar halbiert. Nimmt man den ursprünglichen Wert (110 Euro) und rechnet man die Teuerung dazu, müsste der Arbeitnehmerabsetzbetrag heute 180 Euro ausmachen. Tatsächlich beträgt er heute nach wie vor 54 Euro. „Die Valorisierung dieser beiden Absetzbeträge würde vor allem den Beziehern kleiner und mittlerer Einkommen sehr viel bringen“, unterstreicht AK-Präsident Hämmerle die Forderung nach einer Anpassung. Zusammen mit dem neuen AK-Tarifmodell brächte das vor allem für kleine Einkommen Steuereinsparungen von bis zu 93 Prozent. Ein Beispiel: Verdient jemand 1.500 Euro brutto pro Monat, zahlt er derzeit 79,38 Euro Lohnsteuer pro Monat, mit AK-Tarifmodell und valorisierten Absetzbeträgen wären es dann nur noch 5,08 Euro pro Monat – entspricht einer Steuerersparnis von 93,6 Prozent. Bei einem Monatsbrutto von 2.500 Euro sinkt die Steuerersparnis auf 55 Prozent, bei 3.500 Euro auf rund 47 Prozent, bei 4.200 Euro auf 43,92 Prozent.

1.300 Euro gesetzlicher Mindestlohn

Jene 2,7 Millionen Menschen in Österreich, die keine Lohnsteuer zahlen, sollen laut AK-Vorschlag nicht über eine erweiterte Negativsteuerlösung profitieren, sondern über die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 1.300 Euro. „Uns wäre hier zwar auch eine kollektivvertragliche Lösung lieber, dann schlüpfen aber gerade jene, die am wenigsten verdienen, weil es in ihrer Branche keinen Kollektivvertrag gibt, wieder durch die Maschen“, fordert Direktor Keckeis eine gesetzliche Absicherung ein. Wichtig wäre laut Keckeis auch eine Indexierung des Steuertarifs. Dies würde verhindern, dass die so genannte „kalte Progression“ die Vorteile im Laufe der Jahre wieder zunichte macht, wie dies in der Vergangenheit der Fall war.

Häuslebauer von Vermögenssteuer nicht betroffen

Immer wieder wird behauptet, eine mögliche Vermögenssteuer würde den Mittelstand, den Häuslebauer treffen, obwohl aktuell über einen Freibetrag in der Höhe von einer Million Euro diskutiert wird. Die AK Vorarlberg ließ deshalb in einer repräsentativen Studie erheben, wie hoch der Immobilienbesitz der Vorarlberger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer überhaupt ist und wer überhaupt über Immobilien verfügt. Das Ergebnis ist deutlich: 54 Prozent der Befragten gibt an, Immobilien zu besitzen. Diese unterteilen sich in Häuser (41 Prozent), Eigentumswohnungen (16) und unbebaute Grundstücke (13) – Mehrfachnennungen waren hier möglich. Der Wert der Immobilien im Eigentum beläuft sich im statistischen Durchschnitt auf 495.000 Euro, wobei über ein Drittel im Segment bis 250.000 Euro, ein weiteres gutes Drittel im Bereich von 250.000 bis 500.000 Euro liegt (zusammen 74 Prozent). Immobilien im Wert von über einer Million Euro besitzen gerade einmal 12 Prozent der Befragten. Bei einem Freibetrag von einer Million Euro könnte ein durchschnittlicher – und schuldenfreier – Hausbesitzer also noch rund 500.000 Euro (das sind rund 7 Millionen Schilling) Geld- und anderes Vermögen besitzen, bevor eine Vermögenssteuer fällig würde. Übrigens: In der Studie wurde auch die Zustimmung der Vorarlberger Beschäftigten zu einer Vermögenssteuer abgefragt. Demnach sprechen sich 71 Prozent dafür, nur 13 Prozent dagegen aus. 16 Prozent der Befragten haben keine Meinung.

Gegen Stiftungsprivilegien und Gruppenbesteuerung

Klar abgelehnt wurden bei der Studie des Instituts Dr. Berndt auch die steuerlichen Privilegien für Privatstiftungen bzw. die so genannte Gruppenbesteuerung, im Rahmen der im Ausland entstandene Verluste von im Inland lukrierten Gewinnen abgezogen werden können und so die Steuerlast verringert wird. Insgesamt 74 Prozent der Befragten wollen die Steuerprivilegien für Stiftungen reformiert wissen, gar 78 Prozent sprechen sich für eine Streichung der Gruppenbesteuerung aus.

Forderungen der AK Vorarlberg

  • Einführung eines neuen Steuertarifmodells mit abgesenkten Grenzsteuersätzen, damit Arbeit wieder leistbar wird und Leistung sich lohnt
  • gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 1300 Euro
  • Anpassung des seit 1989 nicht mehr valorisierten Verkehrs- und Arbeitnehmerabsetzbetrages auf 470 bzw. 180 Euro.
  • Regulierung der Finanzmärkte
  • keine neuen oder höheren Massensteuern (z. B. Umsatzsteuer)
  • Anpassung der Nettoersatzrate beim Arbeitslosengeld, sowie Valorisierung von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe an die jährliche Inflation.

Gegenfinanzierungsmaßnahmen

  • Einführung einer EU-weiten Finanztransaktionssteuer (als Übergangslösung reformierte Börsenumsatzsteuer)
  • Wiedereinführung einer treffsicheren Vermögenssteuer, die durch Freibeträge so gestaltet wird, dass der Mittelstand nicht zusätzlich belastet wird.
  • Reform der Stiftungsbesteuerung
  • Managergehälter über 350.000 Euro sollen nicht mehr als Betriebsausgaben von der Steuer abgesetzt werden können
  • Vermögenszuwachssteuer
  • Abschaffung der Gruppenbesteuerung
  • Durchforstung der Steuerprivilegien in der Landwirtschaft
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