Früher in die Pension

Durch die Pensionsreform 2003 wurde die Frühpension abgeschafft. Dies geschieht allerdings nicht sofort. Das Pensionsantrittsalter wird seit 1. September 2004 stufenweise angehoben. Ihren Stichtag sehen Sie in der folgenden Tabelle.

Korridorpension

Wer 37 1/2 Versicherungsjahre hat, kann weiterhin mit 62 Jahren in Pension gehen. Natürlich können diese Regelung bis 2027 nur Männer in Anspruch nehmen, denn für Frauen ist das normale Pensionsalter bis dahin sowieso niedriger oder gleich hoch. Die Korridor-Pension bringt zusätzliche Abschläge – 2,1 Prozent pro Jahr Pensionsantritt vor 65.

Wer Anspruch auf eine Pension hat, hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe. Mit einer wichtigen Ausnahme gilt das auch bei der Korridor-Pension: Wer von der Firma gekündigt wurde, kann noch ein Jahr lang Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehen. Diesen Vorteil gibt es nicht für jene, die selber gekündigt oder ihr Dienstverhältnis einvernehmlich gelöst haben.

Wenn Sie für Ihre Pension noch nicht genügend Arbeitsjahre haben, können Sie sich überlegen, Schul- und Studienzeiten nachzukaufen, die Sie ab 15 hinter sich gebracht haben. Der Nachkauf wirkt sich auch auf die Pensionshöhe aus. Das gilt für Männer, die nach 1942 geboren wurden – und für Frauen mit einem Geburtstag nach 1947. Für Ältere gilt die Ausbildungszeit nach der Pflichtschule zumindest teilweise automatisch als Ersatzzeit für die nötigen Versicherungsjahre.

Hacklerregelung

Mit der Hacklerregelung können Frauen mit 40 Beitragsjahren und Männer mit 45 Beitragsjahren in Pension gehen, auch wenn sie jünger sind als 60 bzw. 65. Wann Sie in Pension gehen können, hängt von Ihrem Geburtsjahr ab.
Beitragsjahre sind entweder Arbeitsjahre, Zeiten der freiwilligen Versicherung oder nachgekaufte Schulzeiten.

Zeiten des Präsenzdienstes, bis zu 5 Jahre Zeiten der Kindererziehung und seit 1.10.2008 auch Zeiten des Krankengeldbezuges werden für die Hacklerregelung auch angerechnet. Zeiten der Arbeitslosigkeit sind keine Beitragszeiten. Seit 1.1.2004 können Sie sich aber auch rückwirkend für maximal 1 Jahr für die Zeit der Arbeitslosigkeit selbst versichern.

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