Preisminderung laut "Frankfurter Liste"
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Wie Sie bei einer verpatzten Reise die Preisminderung berechnen.
In der so genannten „Frankfurter Liste“ finden sich die häufigsten Reisemängel und die dazugehörenden Preisminderungssätze in Prozent ausgehend vom Gesamtreisepreis. Die Liste ist ein Werk von Richtern in Reisesachen am Landesgericht Frankfurt, die auch von österreichischen Gerichten immer wieder herangezogen wird, wenn es gilt, Preisminderungsansprüche bei Reisemängeln zu bewerten. Die Liste ist allerdings nur eine grobe Orientierungshilfe und nicht verbindlich. Einige Beispiele:
- Lärm in der Nacht: 10-40 %
- Dreibett- statt Doppelzimmer: 20-25 %
- fehlender Balkon (trotz Zusage): 5-10 %
- verdorbene, ungenießbare Speisen: 20-30 %
- nicht genügend warme Speisen: 10 %
- verschmutzter Pool: 10-20 %
Sollten gleich mehrere Mängel auftreten, können die betreffenden Prozentsätze innerhalb gewisser Grenzen addiert werden.
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