Büro für Familien- und Frauenfragen

Das Büro für Familien- und Frauenfragen bietet werdenden Eltern Informationen zu Karenz, Kinderbetreuungsgeld, Fristen und Rechten etc. aus einer Hand.

Die rechtlichen Regelungen in den Bereichen Karenz, Mutterschutz, Beschäftigung etc. betreffen einerseits das Sozialrecht, gleichzeitig aber auch das Arbeits- und Steuerrecht. Eine Vielzahl an Bestimmungen und Ausnahmereglungen führt zudem dazu, dass Experten Sachwissen in mehreren Bereichen aufweisen müssen. Aus diesem Grund gibt es bei der AK Vorarlberg ein zentrales Büro als Anlaufstelle für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Sachen Familien- und Frauenfragen. „Ziel ist es“, so AK-Präsident Hämmerle, „durch fundierte Informationen Familien zu unterstützen und die Position der Frauen in der Arbeitswelt zu stärken.“

Informationen für werdende Eltern

Nicht nur allein stehende Mütter oder Paare, die ihr erstes Kind bekommen, sehen sich vielen offenen Fragen gegenüber. Auch „erprobte“ Eltern profitieren vom Büro für Familien- und Frauenfragen: Schließlich ändern sich laufend rechtliche Bestimmungen und werden neue Gesetze beschlossen – wie beispielsweise zur Elternteilzeitbeschäftigung. Dr. Brigitte Hutterer, Leiterin des Büros für Familien- und Frauenfragen, weiß, dass die Probleme von Frauen und Familien im Zusammenhang mit einer Berufstätigkeit vielgestaltig sein können: „Oft ist das Wissen um die Einhaltung bestimmter Fristen ein Problem. Nicht selten stellt sich heraus, dass die Arbeitnehmerin gar nicht in Karenz, sondern in Bezug des Kinderbetreuungsgeldes steht, was entscheidende rechtliche Unterschiede mit sich bringt“, erklärt Brigitte Hutterer. Ziel des Büros für Familien- und Frauenfragen ist es nicht nur im „Fall des Falles“ unbürokratisch und kompetent Hilfe zu leisten, sondern durch umfassende Informationen schon vorab Probleme zu vermeiden. Neben den Möglichkeiten einer schriftlichen, telefonischen oder auch persönlichen Beratung hat die AK Vorarlberg einen Elternkarenzkalender erstellt, welcher alle Termine, Fristen und Rechte von Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende des Anspruchs auf Kinderbetreuungsgeld enthält.

Das Büro für Familien- und Frauenfragen berät und hilft in Zusammenhang mit Berufstätigkeit/Mutterschaft/Karenz und Familie/Kinder in arbeits-, sozial- oder steuerrechtlichen Fragen. Kontakte zur Terminvereinbarung: AK Vorarlberg, Widnau 2-4, 6800 Feldkirch, Tel. 05522/306-2500, familie.frau@ak-vorarlberg.at

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