Erholungs- und Gesundheitsurlaub für Alleinerziehende

Die „Erholungsaktion für Alleinerzieher“ der AK Vorarlberg stößt bereits seit Jahren auf großes Interesse. „Alleinerzieher/innen stehen oft unter großem Druck. Sie müssen Haushalt, Job und Kind unter einen Hut bringen, was größte Achtung verdient“, so AK-Präsident Hubert Hämmerle.

Die erfolgreiche Aktion wird auch heuer fortgesetzt und bietet allen alleinerziehenden Elternteilen die Möglichkeit, eine Auszeit von Beruf, Familie und Haushalt zu nehmen. Auch für die Kinderbetreuung ist im Sommer-Turnus gesorgt. So werden die Kinder im Ferienheim Furx eine Woche von erfahrenen Betreuer/innen des Kinderdorf Vorarlberg rund um die Uhr beaufsichtigt.

Herausforderung

„Mit diesem Angebot setzen wir ein wesentliches Zeichen, wie wichtig die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist“, hält Hämmerle fest. Gerade für alleinerziehende Frauen stellt dies eine große Herausforderung dar, da sie zu einem höheren Prozentsatz ganztägig berufstätig sind als verheiratete bzw. in Lebensgemeinschaft lebende Frauen mit Kindern. Sie müssen ganz alleine für die Sicherung des Familieneinkommens sorgen.

Termine

Insgesamt bietet die AK Vorarlberg heuer drei Termine an. Die Turnusse dauern jeweils eine Woche. Der Erholungsaufenthalt im Kurhotel Rossbad in Krumbach ist bis auf einen Selbstbehalt von 50 Euro kostenlos. Geboten wird ein Aufenthalt auf Basis Vollpension im Doppelzimmer, Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme, Inanspruchnahme von Anwendungen im Kneippkurhaus nach freier Wahl im Ausmaß von max. 150 Euro. Die Termine für heuer finden vom 14. bis 20. März, vom 25. bis 31. Juli und vom 17. bis 23. Oktober statt.

Voraussetzungen

Um sich für den „Erholungsurlaub für Alleinerziehende“ anzumelden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Sie sind seit mindestens einem Jahr alleinerziehend, leben mit zumindest einem Kind – im Alter unter 16 Jahren – im gemeinsamen Haushalt, beziehen für dieses Kind Familienbeihilfe und stehen in einem Dienstverhältnis.
  • Sie sind AK-Mitglied
  • Ihr monatliches Einkommen übersteigt nicht 1.200 Euro netto plus 300 Euro pro Kind. Dieser Betrag beinhaltet Ihr Einkommen, Unterhaltszahlungen, aber nicht die Familienbeihilfe.
  • Sie sind bereit, einen Selbstkostenbeitrag von 50 Euro für Ihren Erholungsurlaub bzw. 25 Euro pro Kind für den Erholungsurlaub der Kinder zu leisten.

Nähere Informationen erhalten Sie in der AK Vorarlberg bei Frau Evelyne Kaufmann, Telefon 050/258-4216, evi.kaufmann@ak-vorarlberg.at

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