Haus und Wohnung müssen fit für den Energieausweis sein
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Mit 1. Jänner 2008 wurde in Vorarlberg der Energieausweis eingeführt. Damit verbunden werden auch höhere Anforderungen an Energieeinsparung und Wärmeschutz bei der Errichtung und Generalsanierung von Gebäuden gestellt.
Mit der neuen Vorarlberger Bautechnikverordnung werden die wesentlichen Anforderungen an Bauwerke definiert, die sich an den Richtlinien des Österreichischen Instituts für Bautechnik orientiert. Das Institut ist eine Koordinierungsplattform der Bundesländer auf dem Gebiet des Bauwesens, das Richtlinien erarbeitet, die unterschiedliche Bestimmungen der Bundesländer harmonisiert.
Ökologischer Wohnbau
Allerdings stellt das Land Vorarlberg gerade an die Energieeinsparung und den Wärmeschutz bei Neubauten und bei Generalsanierungen höhere Ansprüche als die von allen neun Bundesländern beschlossenen Richtlinien dazu vorsehen würden. So werden bei Neubauten Grenzwerte für den Heizwärmebedarf angestrebt, die im Bereich der Wohnbauförderungsrichtlinien liegen. Fachleute aus dem Bausektor warnen bereits jetzt vor erheblichen Kostensteigerungen. Inwieweit sich diese Mehraufwendungen bei der thermischen Ausgestaltung durch einen sinkenden Energieverbrauch rentieren, wird sich zeigen.
Energieausweis
Künftig muss der Baubehörde für alle bewilligungspflichtigen Bauvorhaben als Voraussetzung ein Energieausweis vorgelegt werden. Darin muss der Heizwärmebedarf des Gebäudes ausgewiesen werden. Ebenso beinhaltet er die wichtigsten Gebäudedaten wie Bruttogeschoßfläche, Kompaktheit, Wärmebedarf für Heizung, Warmwasser, Haustechnik sowie den Energiebedarf des Gebäudes. In einem Anhang werden zudem für Baufachleute alle wichtigen energetischen Angaben zum Objekt angeführt.
Auch für bestehende Gebäude, die verkauft oder vermietet werden, muss ein Energieausweis vorgelegt werden.
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