Die Sozialversicherungs-Werte 2010
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Seit 1. 1. 2010 gelten neue Beträge in der Sozialversicherung. Hier ein Überblick:
Geringfügigkeitsgrenze
366,33 brutto pro Monat
28,13 pro Tag
Monatliche Höchstbeitragsgrundlage
für die Sozialversicherung:
4.110 Euro brutto.
Monatliche einfache Freigrenze bei Notstandshilfe:
495 Euro für den Partner; 247,50 Euro für Personen mit Unterhalt.
zum SeitenanfangPensionserhöhung
Die Pensionen wurden ab 1.01.2010 wie folgt erhöht:
bis 2.466 Euro um 1,5%
ab 2.466,01 Euro um 36,99 Euro
Richtsätze für Ausgleichszulagen
Die Richtsätze ab 1.01.2010 betragen:
Alters- und Invaliditätspensionen
für Alleinstehende 783,99
für Ehepaare 1.175,45
Erhöhung für jedes Kind 82,16
Witwen- und Witwerpensionen
783,99
Waisenpensionen bis 24. Lebensjahr
Halbwaisen 288,36
Vollwaisen 432,97
Waisenpensionen ab 24. Lebensjahr
Halbwaisen 512,41
Vollwaisen 783,99
Höchstbemessungsgrundlage
auf Basis der besten 22 Jahre: 3.533,09
Erlaubtes Zusatzeinkommen bei Frühpension:
pro Monat dürfen Sie 366,33 Euro brutto dazu verdienen.
Pensionsvorschuss:
für die Berufsunfähigkeitspension beziehungsweise Invaliditätspension beträgt er 30,07 Euro täglich, für die Alterspension beträgt er 36,67 Euro täglich.
Bemessungsgrundlage für Zeiten der Kindererziehung
für vor dem 1. Jänner 1955 geborene Personen:
Bewertung bei Pensionsantritt im Jahr 2010 mit monatlich 893,75 Euro
für ab dem 1. Jänner 1955 geborene Personen und Geburten ab 1. Jänner 2005:
Bewertung mit monatlich 1.528,87 Euro im Jahr 2010
Rezeptgebühr:
5 Euro
Service-Entgelt für die e-card
10 pro Kalenderjahr
Krankenversicherung für kinderlose Partner:
3,4 Prozent vom Bruttoeinkommen des Partners.
Selbstversicherung in der Krankenversicherung:
grundsätzlicher Monatsbeitrag 350,12 Euro, kann auf Antrag herabgesetzt werden.
Freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung bei geringfügiger Beschäftigung:
pro Monat 51,69 Euro.
Selbstkostenbeitrag für Heilbehelfe
mindestens 27,40 Euro, bei Sehbehelfen 82,60 Euro.
zum SeitenanfangMonatliches Kinderbetreuungsgeld
Für Geburten ab dem 1.1.2010.
Kinderbetreuungsgeld:
(Grundbetrag täglich, wenn der maßgebliche Gesamtbetrag der Einkünfte eines Elternteils den Grenzbetrag von jährlich 16.200,- nicht übersteigt)
* bei einer Bezugsdauer von 30 Monaten
(+ 6 Monate bei Teilung mit Partner)......... 14,53 Euro
* bei einer Bezugsdauer von 20 Monaten
(+ 4 Monate bei Teilung mit Partner)......... 20,80 Euro
* bei einer Bezugsdauer von 15 Monaten
(+ 3 Monate bei Teilung mit Partner)......... 26,60 Euro
* bei einer Bezugsdauer von 12 Monaten
(+ 2 Monate bei Teilung mit Partner)......... 33 Euro
Zuschuss
täglich, wenn der maßgebliche Gesamtbetrag der Einkünfte den Grenzbetrag von jährlich 16.200 Euro nicht übersteigt..... 6,06 Euro
Beihilfe
Für Geburten ab 01.01.2010:
Wenn der maßgebliche Gesamtbetrag der Einkünfte des/der Beziehers/Bezieherin den Grenzbetrag von jährlich 5.800 Euro nicht übersteigt und bei der/dem PartnerIn 16.200
- bei Stufe 1: 154,20 Euro;
- bei Stufe 2: 284,30 Euro;
- bei Stufe 3: 442,90 Euro;
- bei Stufe 4: 664,30 Euro;
- bei Stufe 5: 902,30 Euro,
- bei Stufe 6: 1.242,00 Euro;
- bei Stufe 7: 1.655,80 Euro
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