Bibliotheksordnung der AK-Bibliothek Feldkirch

Allgemeine Informationen zur Entlehnung

Anmeldung

Für eine Einschreibung in die AK-Bibliothek ist ein Lichtbildausweis notwendig. Kinder bis zum 14. Lebensjahr benötigen die Unterschrift eines Elternteiles.

Leseausweis

Nach erfolgter Anmeldung erhält der Benutzer/die Benutzerin einen Leseausweis, der bei jeder Ausleihe oder Rückgabe vorzuweisen ist. Dieser ist nicht übertragbar. Namens- und Adressänderungen sowie der Verlust des Leseausweises sind der Bibliothek unverzüglich zu melden! Persönliche Daten und die Ausleihdaten unterliegen dem Datenschutz.

Angebot

Über 20.000 Medien, wie Bücher, Hörbücher, DVDs, CDs, und E-Books sind verfügbar.

Medien per Mausklick mit dem Online-Benutzerkatalog OPAC

Mittels des Online Kataloges besteht die Möglichkeit zu recherchieren, Medien vor zu bestellen, entlehnte Bücher zu verlängern oder das eigene Benutzerkonto abzurufen. Der OPAC-Katalog ist unter www.ak-vorarlberg.at/bibliothek zugänglich.

Internetarbeitsplätze

Zwei Internetarbeitsplätze in der AK-Bibliothek stehen für Recherche-Arbeiten zur Verfügung.

Ausleihe

Es können bis zu zehn Bücher entlehnt werden. Das Limit bei Zeitschriften und AV-Medien liegt jeweils bei zwei Stück.

Entlehndauer und Verlängerung der Ausleihfrist

Bücher: 4 Wochen
Eine Verlängerung ist möglich, wenn keine Reservierung vorliegt.
Zeitschriften, DVDs, CDs, Hörbücher, E-Books: 2 Wochen
Hier ist keine Verlängerung möglich.

Verlängerungen sind sowohl telefonisch während der Öffnungszeiten als auch online (siehe OPAC-Katalog) möglich.

Gebühren

Jahreskarte:12 Euro
Verlust des Leseausweises: 3 Euro
Versäumnisgebühr pro Buch und Zeitschrift und Tag: 0,10 Euro
Versäumnisgebühr für alle anderen Medien und Tag: 0,50 Euro
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre erhalten eine kostenlose Jahreskarte.

Leseberatung

Die Mitarbeiter/innen stehen gerne beratend zur Verfügung. Medienwünsche können dem Bibliothekspersonal mitgeteilt werden. Nach Möglichkeit werden die Anregungen berücksichtigt.

Allgemeine Hinweise

Die entlehnten Medien sind schonend zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
AV-Medien (Hörbücher, DVDs, CDs und E-Books) dürfen im Sinne des Urhebergesetztes nicht kopiert und vervielfältigt werden. Verlorene, beschädigte, verschmutzte oder unbrauchbar gewordene Medien müssen ersetzt werden. Es besteht kein Schadenersatzanspruch für Schäden am Privateigentum der Kunden, die durch die Benützung von entlehnten elektronischen Medien entstehen.
Die Bibliotheksleitung ist berechtigt, Personen, die grobe oder dauernde Verstöße gegen die Benützungsordnung begehen, zeitweise oder ganz von der Benützung der Bibliothek auszuschließen.

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