Bezahlung von freien DienstnehmerInnen

Entgeltabrechnung oder Honorarnote?

Gesetzlich gibt’’s leider keine klaren Regeln. In der Praxis läuft es aber meist so: Sie stellen eine Honorarnote für Ihre geleistete Arbeit aus. Der Arbeitgeber bezahlt Ihnen diesen Betrag minus der Sozialversicherungsbeiträge, denn die muss er bei der Gebietskrankenkasse abführen. Manchen Arbeitgeber stellen dafür eine Entgeltabrechnung aus – aber darauf besteht kein Anspruch.

Wie viel wird bezahlt?

Bezahlt wird üblicherweise nach Stunden. Leider können sich freie DienstnehmerInnen auf keinen Mindestlohntarif oder Kollektivvertrag berufen.

Wann kommt das Geld?

Das Geld für die erbrachte Leistung fließt in der Regel am Monatsende – außer Sie haben mit Ihrer Chefin oder Ihrem Chef etwas anderes vereinbart und im Dienstzettel vermerkt.

Was tun, wenn nicht bezahlt wird?

Fordern Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich auf, innerhalb einer angemessenen Nachfrist zu zahlen, was Ihnen zusteht. "Angemessen" sind in der Regel 10 bis 14 Tage. Zahlt er dann immer noch nicht, dann wenden Sie sich an die Arbeitsrechtsberatung der Arbeiterkammer: Wir helfen Ihnen, das Geld einzuklagen.

Steuern

Für die Versteuerung der Beiträge müssen Sie selbst sorgen und eine jährliche Einkommenssteuerklärung beim Finanzamt abgeben. Tipps zur Steuererklärung und zum Steuersparen finden Sie unter den Steuerrecht für freie DienstnehmerInnen.

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