Berufsschule
Berufsschulpflicht gilt für alle Lehrlinge im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) und für jene, in besonderen selbständigen Ausbildungseinrichtungen.
Die Berufsschulpflicht beginnt mit dem Eintritt in ein Lehrverhältnis und dauert bis zu dessen Ende, längstens jedoch bis zum erfolgreichen Abschluss der letzten lehrplanmäßig vorgesehenen Schulstufe der in Betracht kommenden Berufsschule.
Berufsschüler/innen, deren Lehrverhältnis während eines Schuljahres geendet hat, können bis zum Ende dieses Schuljahres die Berufsschule weiter besuchen, sofern sie nicht die letzte lehrplanmäßig vorgesehene Schulstufe erfolgreich abgeschlossen haben.
Berufsschüler/innen, die mehr als die Hälfte der Lehrzeit zurückgelegt haben, können die Berufsschule bis zur letzten Klasse weiterbesuchen. Die schulrechtlichen Vorschriften sehen für besondere Ausnahmefälle Möglichkeiten vor, auf Antrag zur Gänze oder teilweise vom Berufsschulbesuch befreit zu werden. Sie regeln auch das Fernbleiben vom Unterricht aus bestimmten Gründen (z.B. Krankheit) für unverhältnismäßig kurze Zeiträume.
Fotogalerien
- Regionalpolitik
- Neujahrsempfang 2011
- AK-Charity Race 2010
- Eröffnung
- Bibliothek
- Schiffsausflug 2010
- Kegeln 2010
- Neujahrsempfang 2010
- Recht und Steuern rund ums Kind
- AK-Charity Race 2009
- Arbeitnehmertag 17.9.2009
- AK Kegelfinale 16.5.2009
- BGF 27.5.2009
- Schiffsausflug 26. Mai 2009
- Vollversammlung 19.5.2009
- Rückblick Preventa 2009
- Total Genial Finale
- Rückblick Frühjahrsmesse 2009
- Vollversammlung 26.2.09
- AK-Wahl 2009
- Konsumentenschutz für Alle
- AK-Charity Race 2008
So könnt ihr uns erreichen
Lehrlings- und Jugendabteilung
der AK Vorarlberg
Widnau 2-4
6800 Feldkirch
Telefon 050/258-2300
Fax 050/258-2301
info@akbasics.at
Unsere Kontaktzeiten
Montag bis Donnerstag
8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
Freitag
8 bis 12 Uhr
Geschäftsstellen
Bregenz 050/258-5000
Dornbirn 050/258-6000
Bludenz 050/258-7000



